Liebe Forscherfreunde,
ich hätte da mal eine grundlegende Frage: Seit wann werden eigentlich Grundbücher im heutigen Sinn geführt, und was existierte an
Akten über Grundbesitz davor in den deutschen Teilstaaten? Wie hießen solche Akten, wo und von wem wurden sie geführt, und wo wären
sie heute einzusehen?
Konkret würde mich dies für den südlichen Teil des heutigen Sachsen-Anhalts bis hinunter zur Unstrut interessieren, also in etwa die
damalige südliche preußische Provinz Sachsen, weiter zurück für die frühere Grafschaft Mansfeld, das Fürstentum Querfurt, den
Saalkreis, das Stift Merseburg, Weißenfels, Naumburg, Zeitz und die anderen ehemals kursächsischen Teile, sowie für Westsachsen im
Raum Delitzsch, Leipzig und Muldentalkreis und das heutige östliche Thüringen, und zwar zurück bis Anfang des 16. Jh..
Für Eure Antworten im voraus schon mal herzlichen Dank.
Viele Grüße,
Jürgen