Liebe Listenteilnehmer,
der älteste direkt nachgewiesene Vorfahr hat 1534 in Gunzenhausen
geheiratet.
Er wurde, allerdings nicht in diesem Eintrag, in meinen bekannten
Informationen
als Bauer bezeichnet.
Hier stellt sich die Frage, ob er selbst Hofinhaber ober nur angestellt, als
Pächter oder
Lehensinhaber, war. Deshalb möchte ich versuchen über
Steuer-/Abgabenunterlagen
Die Situation zu klären.
Vorweg ist klar, daß er in Das Reichssteuerregister von 1497 des
Fürstentums Brandenburg-
Ansbach-Kulmbach unterhalb de Gebürgs, Hrsg. Gerhard Rechter nicht
aufgeführt ist.
ES gab aber m.W. rund um Gunzenhausen diverse größere Eigentümer. Wer kann
bei
Dieser Frage helfen!?
Schon jetzt Dank für jede Untestützung
Herzliche Grüße
Klaus