Grenz�berschreitende Zu-, Wegz�ge, Eheschlie�ungen im 18. Jh

Liebe Besserinformierte,

waren (im 18. Jh.) Zu- bzw. Wegz�ge, Eheschlie�ungen usw.
grenz�berschreitend bei der Obrigkeit erlaubnispflichtig oder nicht? Falls
ja, bei wem war das zu beantragen, gibt es dar�ber Akten, waren manche
Personen / St�nde frei davon?

Bsp.:
Mein Ahn wurde 1709 im kurs�chsischen Steigra geboren; sein Vater zog mit
der Familie 1712 ins benachbarte Reinsdorf/Unstrut (als er dort damals
Freyburgischer Amts- und sp�ter Landrichter war - oder wurde). Er (der Sohn)
heiratete dann (mit 22 Jahren, also nicht mal vollj�hrig!) 1732 von
Reinsdorf (und damit auch aus Kursachsen) weg ins 1680 bereits
brandenburgisch gewordene und dem Saalkreis angegliederte, vorher
mansfeldische Eisdorf (heute Teutschenthal-Ost, bei Halle/S.).

Viele Gr��e,

J�rgen