Gratialist

Gratialist (Gratialbesitzer)
Nutzniesser eines ihm vom König oder Bischof aus Gnaden verliehenen Gutes.
Die Verleihungsfrist dieser nur im Ermland und in Westpreussen vorkommenden
Besitzungen galt entweder auf 30 Jahre oder auf Lebenszeit oder bis auf das dritte
Geschlecht.
Quelle: Sonderschriften des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreussen Nr. 18
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