Erlaube mir den Hinweis:
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Meyer
Erlaube mir den Hinweis:
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Meyer
Moin,
f�r den Vater des Jungen und seinen Wunsch, das Foto vom Grabstein seines Sohnes, habe ich Verst�ndnis. Vielleicht sollte es f�r ein paar Jahre aus dem Netz genommen werden, allein um dem Wunsch des Vaters zu entsprechen und guten Willen zu zeigen.
Harald Tobias
Hallo Harald,
> Vielleicht sollte es f�r ein paar Jahre aus dem Netz genommen werden,
> allein um dem Wunsch des Vaters zu entsprechen und guten Willen
> zu zeigen
Zeitungsberichte sind immer einseitig motiviert und lassen Details gerne unter den Tisch fallen.
Wahr ist:
Den Wenigen, die eine L�schung w�nschen, wird angeboten das Bild f�r eine gewisse Frist aus dem Netz zu nehmen (ich wei� grad nicht, welcher Zeitraum, 1 oder 2 Jahre). Nach Ablauf dieser Frist kann das weitere "Nicht-Ver�ffentlichen" f�r den gleichen Zeitraum noch einmal beantragt werden. Erst danach kommt das Bild wieder ins Netz. Das verschweigt die Zeitung und der Herr hat diese M�glichkeit ausdr�cklich nicht gewollt, sondern will eine Ver�ffentlichung endg�ltig und f�r alle Zeit verbieten.
Da wir in Deutschland ein Grab nur "mieten", aber nicht "kaufen" wie in anderen L�ndern, verschwindet Jahr f�r Jahr Kulturgut. Dieses zu sch�tzen und wahren im Interesse aller, die vor uns lebten, ist ein Ziel das nicht anst��ig ist. Leider werden Ahnenforscher in solchen Ver�ffentlichungen gern als Leichenfledderer dargestellt- da hilft nur Aufkl�rung.
Liebe Gr��e
Doris (Reuter)
Moin Doris,
ich gebe dir uneingeschr�nkt recht, meine Idee beruht darauf, dass hier nicht auf juristischem Wege ein Pr�zedenzfall geschaffen wird, der die Bem�hungen der Ahnenforscher und auch des Genealogienetzes behindert. Damit w�re uns allen nicht geholfen.
Gru�
Harald
Hallo Doris,
den Begriff "Miete" gibt es im Friedhofsrecht nicht! Man erwirbt an einer
Grabstelle lediglich das "Nutzungsrecht" für die Dauer der vorgeschriebenen
Mindestruhezeit, bzw. bei einem Wahlgrab durch (bezahlte) Verlängerung ggf.
natürlich auch darüber hinaus! Die Nutzungsrechte an Reihengräbern die der
Reihe nach belegt werden können nicht verlängert werden, die darauf
befindlichen Denkmale müßten nach Ablauf der Mindestruhezeit tatsächlich
entfernt werden, verschwinden also wieder!
Gruss,
Walter (Fleischauer)