Grabstein Susemihl

Guten Abend in die Runde,
Manchmal dauert es ja etwas länger, ehe einem was Wesentliches auffällt: ein Grabstein, der nur eine Jahreszahl aufweist (1748) könnte für ein Kind gesetzt worden sein, das nur kurze Zeit lebte. In diesem Gedanken werde ich bestärkt durch die freundlicher Weise mitgeteilten Aufnahmen mehrerer Susemihls als Bürger von Rostock zu dieser Zeit. V. S. E. könnte dann tatsächlich ganz einfach VON SEINEN ELTERN heißen. Als Ahnherr kommt er jedenfalls nicht in Frage.
Gruß aus Berlin Gisela L.

Hallo Gisela,
HINWEIS: das "V" in "V.S.E." ist kein 'V' sondern ein "U" !!!
Herzliche Gr�sse aus Santiago de Chile
Georg