GOV: Beziehung zwischen Gemeinde- Amtsbezirk- Landkreis?

Frage zur preuss. Verwaltung der Gemeinden 1867-1920:

Bei GOV wird die Beziehung zwischen Gemeinde, Amtsbezirk und Landkreis oft dargestellt wie z. B. hier
http://gov.genealogy.net/item/show/STERBYJO44JX

Wenn man beim Dorf Dahler-Osterby anfängt, kommt man zum übergeordneten Objekt Gemeinde Dahler-Osterby
Von dort weiter zu:
Standesamt Dahler – kein Problem
Amtsbezirk Wiesby – auch kein Problem

Aber die Graphik zeigt auch eine direkte Linie zwischen der Geminde Dahler-Osterby zum Landkreis Tondern

Gab es diese direkte Verbindung zwischen Gemeinde und Landkreis, oder ging der Verwaltungsweg nur über den Amtsbezirk?

Die Graphik wäre jedenfalls übersichtlicher, wenn die Direktverbindung zw. Gemeinde und Landkreis gestrichen würde.

Inger Buchard
Danmark

Auf Dänisch lauten die Ortsnamen:
Daler-Østerby, Visby und Tønder

Hallo Inger,

in diesem Artikel findest Du Hinweise zu (heutigen) Ämtern und (früheren) Amtsbezirken.
Da es sich um keine strikte Hierarchie handelt, ist die zusätzliche direkte Linie gerechtfertigt.

Schöne Grüße,

Klaus

Sorry, hier der Link:

Hallo Inger,

Gab es diese direkte Verbindung zwischen Gemeinde und Landkreis, oder ging der Verwaltungsweg nur über den Amtsbezirk?

Ihc verstehe das so:

Es gab/gibt ein Dorf Dahler-Osterby, also eine Hausansammlung.

Es gab/gibt eine Gemeinde Dahler-Osterby. Dies umfaßte das Dorf und auch außerhalb liegende Gehöfte/Häuser.

Abe 1920 änderte sich in der Verwaltungszuordnung etwas: Nun wurde das Dorf Dahler-Osterby direkt dem Amt Tondern untergeordnet.

Der Amtsbezirk Wiesby existiert möglicherweise ab 1920 nicht mehr. Außerdem ist zu vermuten, daß entweder die außerhalb des Dorfes liegenden Grundstücke entweder woanders zugehören oder Gemeinde und Dorf eins geworden sind.

In Deutschland unterscheiden sich Amtsbezirke und Landkreise noch heute.
Amtsbezirke sind immer ein Teil eines Landkreises und umfassen normalerweise mehrere Gemeinden.
Das Amt Itzstedt, wo ich gerade was gesucht habe, ist so ein Beispiel: 7 Gemeinden im Kreis Segeberg.

Neben den amtsgebundenen Gemeinden gibt es amtsfreie Gemeinden in innerhalb eines (Land-)Kreises und Kreisfreie Städte, die auch keinem Kreis angehören, wie Kiel z. B.

Und dann gibt es auch Städte, Gemeinden, die gar nicht (mehr dem zum Landkreis gleichen namens zugehörigen Bundesland angehören): Beipiel ist Harburg. Harburg ist Teil Hamburgs, aber der Landkreis Harburg liegt in Niedersachsen.

Das alles betrifft die Verwaltungseinheiten. Die Gemeinden der Kirchen und die Kirchspiele haben damit nichts zu tun.

Aber: in SH und Schleswig ist Amt und Amt nicht dasselbe: Die Holsteinischen alten Ämter wurden 1867 aufgelöst und in Kreise umgewandelt. Darunter wurden dann Gemeinden zu neuen Amtsbezirken zusammengefaßt. Es kommt also immer auf den Betrachtugnszeitraum an.

Viele Grüße

Jutta (Wrage)