bei der Heirat 1607 in Bad Windsheim wird der Vater als (wenn ich es richtig lesen) „gewesener fürstlicher Brandenburgerischer Gleitsman und Hailbronnischer Castner auch Bürger und des Rhats alhir“ beschrieben. Meine Frage richtet sich auf den Begriff „Gleitsmann“ . Bei Riepl steht: auch für Henkersknecht, Gehilfe des Scharfrichters (Schweiz).
Einerseits passt Stadtrat und Henkersknecht nicht so recht zusammen, andererseits war dies die Zeit der Hexenverfolgung/-verbrenung in Windsheim. Was ist also wohl mit Gleitsmann gemeint?
Hallo,
ich denke, dass ein Geleitsmann gemeint ist, d.h. ein bewaffneter Begleiter von Reisenden als deren Geleite, auch derjenige, der das Geleitsgeld einnimmt und im Dienst des Geleitsherrn steht.
Viele Grüße
Thomas Pöhlmann
Vielen Dank. Das passt.