Guten Tag Alexander,
Ich glaube, Du hast keine Antwort zu Deiner Frage bezüglich der
Frankensteiner
Färber bekommen. Leider bin ich in Frankenstein nicht kompetent, aber in
Glatz
sah es beispielsweise folgendermassen aus:
In der Regel schlossen sich Meister des *gleichen* Handwerks zusammen, aber
es gab auch Zünfte, in denen *verwandte* Handwerke ihre Interessen gemeinsam
vertraten, zum Beispiel die Stellmacher und Rademacher (1577, Glatz),
Büchsenmacher, Tischler und Drechsler (Glatz, im Jahre 1593 brach diese
gemeinsame Innung infolge innerer Streitigkeiten auseinander und die
Büchsenmacher erhielten eigene Artikel).
Wenn die Zahl der Meister zur Bildung eigener Zünfte nicht ausreichte, oder
nur ein
Vertreter eines Handwerks in einer Stadt ansässig war, schlossen sich
gelegentlich
auch Meister verschiedener Handwerke zusammen, wie Riemer, Stecknadler,
Gürtler,
Senkler, Feilhauer (1590, Glatz). Diese Vereinigungen erfolgten nicht immer
ausschliesslich aus wirtschaftlichen Überlegungen. Zum Beispiel vereinten
sich
Sattler-, Zirkel- und Nadelschmiede, Klempner, Buchbinder, Handschuhmacher
und Gürtler (1657, Glatz) des Begräbnisses halber, d. h. wegen der
grösseren
Beteiligung am Trauerzuge.
Ein Meister, dessen Handwerk an seinem Wohnort nicht vertreten war, konnte
sich
in einer anderen Stadt um Aufnahme in seine Zunft bemühen (1730 war der
einzige
Glatzer Beutler in Prag eingeschrieben, 1754 ein Glatzer Glaser in Neisse).
Waren es
mehrere, konnten sie um die Genehmigung bitten, eine Nebenlade zu gründen,
die
unter der Aufsicht der Hauptlade stand. Die Meister der Nebenlade mussten
z. B.
um Lehrjungen aufzunehmen und freizusprechen, Meisterprüfungen abzuhalten
und
Urkunden auszustellen die Genehmigung der Hauptlade einholen.
Was die Privilegien betrifft, so hatten diese manchmal für Zünfte des
gleichen
Handwerks in *verschiedenen* Städten Gültigkeit.
Kaiser Ferdinand I. erteilte i.J. 1562 den Glatzer Schön- und Lohnfärbern
an Stelle
aufgehobener Artikel, die aber nicht weiter bekannt sind, neue, die
gleichzeitig
f ü r a l l e b ö h m i s c h e S t ä d t e bestimmt waren. Dieser
Versuch, die
Färber in den Städten Böhmens und der Grafschaft zusammenzuschliessen, kann
als zentralistisches Streben gewertet werden, als der Versuch, die
Verwaltung von
einem Punkt aus zu leiten. Die Verbindung war aber nur von kurzer Dauer. I.
J. 1590
befanden sich die Färber von Glatz bereits im Besitz einer neuen Ordnung,
die ihnen
der Stadtrat verliehen hatte.
Übrigens waren die Färber 1562 die ersten, die den Wanderzwang in Glatz
geltend
machten. Bisher war das Wandern üblich gewesen, aber keine zwingende
Verpflichtung.
Dies entnehme ich (gekürzt) aus Das Glatzer Land und Volk in der
Geschichte,
Joseph Fogger-Hausdorf, Beilage des Grafschafter Boten, 1956 Nr. 10, S.
78-79 und
Nr. 11, S. 84 und 87
Viele Grüsse,
Susanna