Glatz: Zünfte -> Alexander Scholz

Guten Tag Alexander,

Ich glaube, Du hast keine Antwort zu Deiner Frage bezüglich der
Frankensteiner

Färber bekommen. Leider bin ich in Frankenstein nicht kompetent, aber in
Glatz

sah es beispielsweise folgendermassen aus:

In der Regel schlossen sich Meister des *gleichen* Handwerks zusammen, aber

es gab auch Zünfte, in denen *verwandte* Handwerke ihre Interessen gemeinsam

vertraten, zum Beispiel die Stellmacher und Rademacher (1577, Glatz),

Büchsenmacher, Tischler und Drechsler (Glatz, im Jahre 1593 brach diese

gemeinsame Innung infolge innerer Streitigkeiten auseinander und die

Büchsenmacher erhielten eigene ‘Artikel’).

Wenn die Zahl der Meister zur Bildung eigener Zünfte nicht ausreichte, oder
nur ein

Vertreter eines Handwerks in einer Stadt ansässig war, schlossen sich
gelegentlich

auch Meister verschiedener Handwerke zusammen, wie Riemer, Stecknadler,
Gürtler,

Senkler, Feilhauer (1590, Glatz). Diese Vereinigungen erfolgten nicht immer

ausschliesslich aus wirtschaftlichen Überlegungen. Zum Beispiel vereinten
sich

Sattler-, Zirkel- und Nadelschmiede, Klempner, Buchbinder, Handschuhmacher

und Gürtler (1657, Glatz) “des Begräbnisses halber”, d. h. wegen der
grösseren

Beteiligung am Trauerzuge.

Ein Meister, dessen Handwerk an seinem Wohnort nicht vertreten war, konnte
sich

in einer anderen Stadt um Aufnahme in ‘seine’ Zunft bemühen (1730 war der
einzige

Glatzer Beutler in Prag eingeschrieben, 1754 ein Glatzer Glaser in Neisse).
Waren es

mehrere, konnten sie um die Genehmigung bitten, eine “Nebenlade” zu gründen,
die

unter der Aufsicht der “Hauptlade” stand. Die Meister der Nebenlade mussten
z. B.

um Lehrjungen aufzunehmen und freizusprechen, Meisterprüfungen abzuhalten
und

Urkunden auszustellen die Genehmigung der Hauptlade einholen.

Was die Privilegien betrifft, so hatten diese manchmal für Zünfte des
gleichen

Handwerks in *verschiedenen* Städten Gültigkeit.

„Kaiser Ferdinand I. erteilte i.J. 1562 den Glatzer Schön- und Lohnfärbern
an Stelle

aufgehobener Artikel, die aber nicht weiter bekannt sind, neue, die
gleichzeitig

f ü r a l l e b ö h m i s c h e S t ä d t e bestimmt waren. Dieser
Versuch, die

Färber in den Städten Böhmens und der Grafschaft zusammenzuschliessen, kann

als zentralistisches Streben gewertet werden, als der Versuch, die
Verwaltung von

einem Punkt aus zu leiten. Die Verbindung war aber nur von kurzer Dauer. I.
J. 1590

befanden sich die Färber von Glatz bereits im Besitz einer neuen Ordnung,
die ihnen

der Stadtrat verliehen hatte.“

Übrigens waren die Färber 1562 die ersten, die den Wanderzwang in Glatz
geltend

machten. Bisher war das Wandern üblich gewesen, aber keine zwingende
Verpflichtung.

Dies entnehme ich (gekürzt) aus “Das Glatzer Land und Volk in der
Geschichte”,

Joseph Fogger-Hausdorf, Beilage des Grafschafter Boten, 1956 Nr. 10, S.
78-79 und

Nr. 11, S. 84 und 87

Viele Grüsse,

Susanna