Gibt es einen "Petschir-Stecher"?

Im Kirchenbuch von Landsberg, Pr. Eylau, wird im Januar 1717 ein j�discher junger Mann im Alter von 19 Jahren getauft und umbenannt. Eigentlich ist der Eintrag gut lesbar, aber dennoch habe ich Zweifel. Ich lese n�mlich:

"Jochim Jacob, ein j�discher J�ngling, seiner Kunst ein Petschir-Stecher?, alt 19 Jahr, wird alhir getauft und Christlieb Friederich Andrees Sohn genannt"

Gibt es einen "Petschir-Stecher" ? Und falls ja - was ist das denn?

Gru� von Irmi

Gibt es einen "Petschir-Stecher" ? Und falls ja - was ist das denn?

Hat wahrscheinlich etwas mit einer Petschaft (Siegel)
zu tun - petschieren bedeutet "mit einem Siegelaufdruck
schließen"

Grüße aus der Nordheide,
Ingeburg (Wittholz)
http://home.genealogy.net/Wittholz.html

Geehrte Damen,

Gibt es einen "Petschir-Stecher" ? Und falls ja - was ist das denn?

Hat wahrscheinlich etwas mit einer Petschaft (Siegel)
zu tun - petschieren bedeutet "mit einem Siegelaufdruck
schlie�en"

Genau das, also ein etwas 'edlerer' Beruf:

Petschierstecherei:
[tschech.] pecet; Siegelstecherei; Petschaft ist ein Handger�t zum Siegeln. Dem Griffe, der aus Messing, Stahl, Halbedelstein bestehenden Siegelplatte giebt man zierliche Formen als Schreibtischger�t, Uhrkettenanh�ngsel, Siegelring etc.

Quellennachweis:
Meyers Konvers.-Lexikon, Bd. 13, 5. Aufl. (1896), Ed. Bibliograph. Inst., Leipzig u. Wien, Seite 748

Mit Gruss
Hanno V.J.Kolbe

Ganz herzlichen Dank! Dieser "edle" Beruf erkl�rt dann wohl auch, weshalb eine ganze Reihe von Adeligen zu den Taufpaten geh�ren.

Liebe Erwachsenen-Taufen-Forscher !

Ganz herzlichen Dank! Dieser "edle" Beruf erklärt dann wohl auch,
weshalb eine ganze Reihe von Adeligen zu den Taufpaten gehören.

Der "edle Beruf" des 19jährigen jüdischen Täuflings mag der Übernahme der
Patenschaft vielleicht nicht im Wege gestanden sein.

Was jedoch bei der Taufe von Juden auch zu bedenken ist:

Je nach Zeitepoche und Gegend ist es denkbar, daß sich für den Täufling und
auch den zuständigen Grundherren oder die kaiserliche Kammer mehreres
ändert:
Untertänigkeit, Steuerzuständigkeit, Heimatrecht (ähnlich der heutigen
Staatsbürgerschaft), soziale Fürsorge, gerichtliche Zuständigkeit und
vielleicht noch einiges mehr.

Insofern bedeutet die Übernahme der Patenschaft durch den zuständigen und
die benachbarten Grundherren, sowie hochrangiger Verwaltungsbeamter oder
sonst wie in ihrem Wirkungsbereich betroffener Amtspersonen die Zustimmung
aller dieser "Paten" zu einer solchen Taufe und den sich daraus allenfalls
ergebenden Rechtsfolgen.

Herzliche Grüße aus Wien
Christoph (Fitzek)