Hallo, Ihr Lieben,
ich habe gerade mal die Gesindeordnung von 1810
eingescannt. Gut, dass wir uns heute nicht mehr
danach richten m�ssen.
Gru�
Eva Holtkamp :-))
Gemeindeordnung der Preu�ischen Monarchie von
1810 in heutiger Zeit f�r Arbeitnehmer besch�mend
Knechte und M�gde hatten kaum Rechte, aber viele
Pflichten (Hartmut Platte)
"Am 8. November 1810 gab K�nig Friedrich
Wilhelm von Preu�en eine "Gesinde-Ordnung
f�r s�mtliche Provinzen der Preu�ischen Monarchie"
heraus, da die bisherigen Gesinde-Ordnungen "theils
allm�hlich au�er �bung gekommen, theils mit dem Geiste
der Gesetzgebung nicht mehr vereinbar" waren.
Hierdurch war eine Ungewi�heit der Rechte
und Pflichten in den Verh�ltnissen zwischen
"Herrschaft und Gesinde" entstanden, die
durch die neue Ordnung gekl�rt werden sollten.
Die Gesinde-Ordnung von 1810 hatte
G�ltigkeit bis nach dem Ersten Weltkrieg.
Zur Veranschaulichung soll ein Textauszug
wiedergegeben werden, der nach heutiger
Auffassung als besch�mend angesehen werden mu�:
�70 Auch au�er seinen Diensten ist das Gesinde
schuldig, der Herrschaft Bestes zu bef�rdern, Schaden
und Nachtheil aber, so viel an ihm ist, abzuwenden.
�71 Bemerkte Untreue des Nebengesindes
ist es der Herrschaft anzuzeigen verbunden.
�72 Verschweigt es dieselbe, so mu� es f�r
allen Schaden, welcher durch die Anzeige
h�tte verh�tet werden k�nnen, bei dem Unverm�gen
des Hauptschuldners selbst haften.
�73 Allen h�uslichen Einrichtungen und Anordnungen
der Herrschaft mu� das Gesinde sich unterwerfen.
�74 Ohne Vorwissen und Genehmigung der Herrschaft
darf es sich in eigenen Angelegenheiten vom Hause nicht
entfernen.
�75 Die dazu von der Herrschaft gegebene Erlaubni�
darf nicht �berschritten werden.
�76 Die Befehle der Herrschaft und ihre Verweise mu�
das Gesinde mit Ehrerbietung und Bescheidenheit
annehmen.
�77 Reizt das Gesinde die Herrschaft durch ungeb�hrli-
ches Betragen zum Zorn, und wird in selbigem von ihr mit
Scheltworten oder geringen Th�tlichkeiten behandelt, so
kann es daf�r keine gerichtliche Genugthuung fordern."
Am Schlu� der Gesinde-Ordnung, die auch durch Mi-
nister Hardenberg unterzeichnet wurde, schreibt der K�nig:
"Wir befehlen unseren Landes-, Polizei und Justiz-Kolle-
gien, Polizei-Obrigkeiten und Gerichten, wie auch allen
unseren getreuen Unterthanen, sich hiernach geb�hrend
zu achten."