Gesetzestext zu Namensaenderungen

Liebe Forscherfreunde,

vor langer Zeit hatte ich mal im Staatsanzeiger fuer Danzig zu den
Namensaenderungen anschliessenden Gesetzestext gefunden. Die darin zitierten
Gesetzestexte hatte ich seinerzeit auch gleich abgeschrieben, damit das fuer mich
verstaendlicher wird.

Den Staatsanzeiger fuer Danzig gab es nur bis 1939.

Dann muss man wahrscheinlich in den Gesetzestexten des Deutschen Reiches
weitersuchen.

Allerdings habe ich bisher noch nichts finden koennen, dass es
vorgeschrieben war, dass man polnisch klingende Namen in deutsch klingende Namen aendern
musste.

Und

Schrieb:

Auch in meiner Familie gibt es eine Namens�nderung . 1938 wurde
aufgrund einer Rechtsverordnung (Ges.Bl.s 119) vom Danziger Senat die
Familie Anuszewski in Arnold unbenannt ..Ich wei� nicht ob es zwingend
vorgeschrieben war . ...

Lieber Juergen, koenntest du diese Rechtsverordnung naeher beschreiben (wo
war diese veroeffentlicht?).

Wenn ich demnaechst in der Staatsbibliothek zu tun habe, werde ich noch
einmal die Gesetzblaetter des Deutschen Reiches nachsehen, ob ich dort eine
entsprechende Vorschrift finde.

Vielleicht hilft es einigen schon weiter. Ansonsten viel Spass beim Lesen
eines stocktrockenen Rechtstextes.

Viele Gruesse aus Berlin von Carmen