Hallo Bernd Grädler,
das zuständige Standesamt bei Geburt Heirat Sterbefall ist das Wohnsitz-Standesamt. Ist der Wohnsitz im Ausland (bei deutscher Staatsangehörigkeit), also ohne Inlandswohnsitz zum Zeitpunkt des Ereignisses ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Die entsprechenden Formalitäten werden wohl über das zuständige deutsche Konsulat im Ausland geregelt und dann an das Standesamt I Berlin weitergeleitet.
Dazu zwei Beispiele:
1) In Deutschland geboren, ausgewandert und im Ausland verstorben - Sterbedaten im Standesamt I Berlin.
2) Im Ausland geboren, wohnte zuletzt in Deutschland - Sterbedaten im (letzten) Wohnsitz-Standesamt.
In den Nachkriegsjahren erfolgte ein Aufruf an die Vertriebenen, die in privatem Besitz befindlichen Standesamtsurkunden ihrem Wohnsitz-Standesamt vorzulegen und damit Kopien an das Standesamt I in Berlin einzureichen. Da es noch keine Fotokopierer gab, erfolgte wohl eine Abschrift, die vom Wohnsitz-Standesamt beurkundet wurde. Dieser Aufforderung kamen jedoch nur wenige nach, da es nur ca. 2 Millionen entsprechende Urkunden in Berlin gibt.
Interessant fand ich, dass auf der Heiratsurkunde meiner Großeltern ein Stempel (oben rechts) aufgebracht ist, auf dem steht "Eingereicht an das Standesamt I Berlin".
Weitere Info zum Standesamt I siehe nachfolgender Link:
Viele Grüße
Norbert Bohrmann
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