Gesammelte Standesamts-Sterbeeinträge in Berlin

Hallo Bernd Grädler,

das zuständige Standesamt bei Geburt Heirat Sterbefall ist das Wohnsitz-Standesamt. Ist der Wohnsitz im Ausland (bei deutscher Staatsangehörigkeit), also ohne Inlandswohnsitz zum Zeitpunkt des Ereignisses ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Die entsprechenden Formalitäten werden wohl über das zuständige deutsche Konsulat im Ausland geregelt und dann an das Standesamt I Berlin weitergeleitet.

Dazu zwei Beispiele:
1) In Deutschland geboren, ausgewandert und im Ausland verstorben - Sterbedaten im Standesamt I Berlin.
2) Im Ausland geboren, wohnte zuletzt in Deutschland - Sterbedaten im (letzten) Wohnsitz-Standesamt.

In den Nachkriegsjahren erfolgte ein Aufruf an die Vertriebenen, die in privatem Besitz befindlichen Standesamtsurkunden ihrem Wohnsitz-Standesamt vorzulegen und damit Kopien an das Standesamt I in Berlin einzureichen. Da es noch keine Fotokopierer gab, erfolgte wohl eine Abschrift, die vom Wohnsitz-Standesamt beurkundet wurde. Dieser Aufforderung kamen jedoch nur wenige nach, da es nur ca. 2 Millionen entsprechende Urkunden in Berlin gibt.

Interessant fand ich, dass auf der Heiratsurkunde meiner Großeltern ein Stempel (oben rechts) aufgebracht ist, auf dem steht "Eingereicht an das Standesamt I Berlin".

Weitere Info zum Standesamt I siehe nachfolgender Link:

Viele Grüße

Norbert Bohrmann

-----Original-Nachricht-----

Hallo Herr Bohrmann,

Vielen Dank f�r die Info ! Zugleich aber noch eine Frage betreffs der folgenden Seite:

Standesamt I in Berlin - Berlin.de

Wie ist dort folgende Angabe zu werten ?:

Hallo Herr Grädler,

eine Eintragung im Standesamt (Sterbeeinträge) erfolgt ja nicht durch mündliche Mitteilung, sondern durch Vorlage des Totenscheines (vom Arzt ausgestellt).

Es gibt jedoch Fälle, wo es diese Urkunde (Totenschein) nicht gibt. Hierbei handelt es z.B. um vermißte und verschollene Personen. In so einem Fall, wird der Tod einer Person (auf Antrag) durch das Gericht festgestellt. Umgangssprachlich "Jemand für tot erklären lassen."

Erforderlich ist dies aus verschiedenen Gründen wie z.B. Erbschaft, Rentenansprüche der Witwe, Wiederheirat der Witwe/Witwer sowie (Halb-) Waisenrente bei hinterbliebenen minderjährigen Kindern.

Ich gehe davon aus, dass auch bei einem gerichtlich festgestellten Tod, ein Eintrag im Standesamt (letzter Wohnsitz) erfolgte.

Zusätzlich werden, die Fälle (Feststellung des Todes durch Gerichtsbeschluss) an das Standesamt I Berlin übermittelt. In der Praxis wird dies wohl so funktionieren, dass das Amtsgericht den Gerichtsbeschluss an das Standesamz I Berlin übersendet und dort wird es archiviert.

Bei dieser Zentralen-Sammlung handelt es sich also nur um die Todesfeststellung durch das Amtsgericht (=BRD), sowie entsprechende Beschlüsse über Todeserklärungen (=DDR), also nicht um die Todesfälle mit Totenschein.

Insbesonders durch WK II bedingt, gab es in den Nachkriegsjahren wohl etliche von diesen Fällen.

Wer also Familienangehörige hat, auf die das vorgenannte zutrifft dürfte wohl hier etwas finden.

Viele Grüße

Norbert Bohrmann

PS:
Eine gibt eine amerikanische Komödie aus dem Jahre 1963 mit Doris Day u. James Garner, wo der Ehemann seine Frau für tot erklären läßt, um wieder zu heiraten. Infos zu dem Film siehe: Eine zuviel im Bett – Wikipedia

-----Original-Nachricht-----