Liebe Pfalz-List-Freunde,
in einer Ahnentafel bin ich auf die Bezeichnung GERICHTSMANN und auch auf GEMEINSMANN gestoßen. Ich vermute mal, beim Gerichtsmann handelt sich um einen Schöffen.
Kann mir jemand zu den Bezeichnungen etwas genaueres sagen ?
Im katholischen Bistum Köln kennt man die sogenannten Generalvikariatsprotokolle. In diesen sind auch die Schöffen vermerkt.
Gibt es etwas ähnliches im evangelischen Bereich? Konkret geht es um Bezeichnungen in Zotzenheim. Erwähnt wird ein Joseph Weinmann * 1678 in Zotzenheim als Gerichtsmann.
Wenn hier jemand helfen könnte, wäre das sehr schön.
Vielen Dank schon mal.
Viele Grüße
Fritz Giese
Hallo Herr Giese,
zu beiden Begriffen zitiere ich aus:
Eugen Haberkern/Joseph Friedrich Wallach: Hilfswoerterbuch für Historiker.
Mittelalter und Neuzeit (versch. Aufl.):
"Gerichtsmann: a) siehe Schoeffe bei den Gerichten der Landsknechte; b) siehe
Schoeffe u. Oberamtsgericht."
"Oberamtsgericht in Wue[rttemberg]. ... c) 1819 in jedem Oberamt errichtetes allg.
Gericht erster Instanz für Zivil- und Strafsachen, bestehend aus einem
Oberamtsrichter und Beisitzern (Gerichtsmaenner, Schoeffen)"
"Schoeffe. ... In den Landgemeinden heisst der Schoeffe auch Dorfgeschworener
(Beistand, Buergervertreter, Gerichtsgeschworener, Gerichtsmann, Stellvertreter)"
"Gemeinmann = Fuehrer (1)"
"Fuehrer (1) (Gemeinmann, Viertelmann) Exekutivbeamter auf dem Lande"
Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter, auch wenn Zotzenheim nicht in Wuerttemberg
liegt!
Gruss
Roland Rappmann, Aachen