24.02.2006
Liebe Forschungskolleginnen und -kollegen,
die Anfgragen und Meldungen auf meine Fragen fasse ich in meiner folgenden Antwort kurz zusammen.
Kollege W. Karguth sage ich herzlichen Dank für die Hinweise auf die Familie der Gerichtsdiener Ansinn. Zu Beginn des Mails scheint jedoch ein Name verloren gegangen zu sein, denn es setzt bei mir ganz abrupt mit "1790) und Maria Rosina Häßlerin Hackpfüffel bei Sangerhausen" ein. Der Name des Bräutigams, wohl ein Ansinn scheint hier zu fehlen. Für eine Wiederholung wäre ich dankbar. In meiner bisherigen Liste ist der name Ansinn überhaupt nicht vertreten. Anfang des 18. Jahdts. habe ich in Sangerhausen Gerichtsdiener Knote und Richter.
Frau Margit Rode-Schmidt fragte, ob Ratsdiener gleich Gerichtsdiener wäre. Ich kann nur mit ja antworten, da z.B. in Aschersleben die beiden Bezeichnungen nebeneinander verwandt worden sind. Eine Definition aus Aktenmaterial und Anstellung habe ich bislang nicht gefunden.
Frau Margit Rode-Schmidt und Frau Hedwig Spangenberg fragten nach den Tätigkeitsmerkmalen und der sozialen Stellung von Gerichtsschöppen und Gerichtsdienern. Dazu wäre für die Gerichtsdiener auf die Untersuchungen von Priv.-Doz. Dr. Metzke hinzuweisen.
Der Gerichtsschöppe war im Dorfgericht, aber auch sonst, der juristisch nicht ausgebildete Richter bzw. Mitrichter. Er ist dem heutigen Schöffen vergleichbar.
Der Gerichtsdiener musste dagegen verhängte Strafen einziehen, Körperstrafen durchführen und war sonst in vielem der Gehilfe des Henkers.
Nach diesen Ämtern war auch das Ansehen verteilt. Der Gerichtsschöppe war sehr angesehen, der Gerichtsdiener sehr wenig. Das führte dazu, dass sich die Familien der Gerichtsdiener etwa wie Henker und Schäfer nach außen abschotteten, untereinander heiratetetn und Pate standen.
Mit freundlichen Grüssen
Immo Eberl