Gerichtsbarkeit bei Todesurteilen im Königreich Preußen um 1761

Guten Tag,

auf der Baden-Württemberg- Liste wurde veröffentlicht:

"In einem alten Dokument findet sich das Folgende:

'Anno 1761 den 10. Junii wurden in dem Königreich Preußen 6 Zigeuner mit
dem Strang gerrichtet, der 7-te aber ein mann von 80 Jahren solte den
16. Juni darauf mit dem Schwerdt gerichtet werden.'

Wer könnte mir einen Tipp geben, wo man zu diesem Vorgang noch was
herausfinden könnte?" [Dieter Oechsle]
......

Dies führt zu der Grundsatzfrage, ob es in so weitreichenden Strafprozessen mit Todesurteilen im Königreich Preußen ein "procedere" gab, etwa eine Bestätigung durch eine "höhere" Instanz und wo diese archiviert sein könnten.

Mir ist aus der Geschichte Ostfrieslands bekannt, das 1744 nach dem Todes des letzten ostfriesischen Cirksenafürsten
Preußen das Land in Besitz nahm. In dieser preußischen Provinz verschwand alle Eigenständigkeit des Rechtswesens. Es galt preußisches Recht und Oberstes Appellationsgericht wurde das Kammergericht in Berlin.
[vgl. Artikel in: "175 Jahre Oberlandesgericht Oldenburg", Carl Heymanns Verlag, Von Helga Wessels, Aurich]

Grüße

Klaus Meyer