hallo Jürgen,
den ganzen Begriff habe ich nicht gefunden, aber zu Exekutor heißt es bei Meyer´s 1897.
Exekutor (lat.) Ausführer, Vollstrecker; Beamter, welchem die zwangsweise Beitreibung öffentlicher Abgaben obliegt.
MfG
Dieter
<JurgenLaud@aol.com> schrieb: