Hallo Mitforscher,
wenn ein Witwer oder eine Witwe heiratete (bevor es Standesaemter gab)
liest man in der Spalte mit den Einwilligungen haufig von einer
Gerichtsconsens, also einer gerichtlichen Zustimmung.
Im Falle der Heirat meines Urgrossvaters als Witwer am 30.05.1854 in
Guttstadt steht "Gerichts-Cons. v. 09.05.54".
Wo koennte man diese Gerichtsunterlagen noch finden? In diesem Falle war er
aus Oberkapkeim/Glottau und die Braut aus Battatron/Guttstadt.
Viele Gruesse
Waltraud Render-Genilke