Sehr geehrte Frau Brangs,
sofern Ihr Vorfahre die Ehe vor einem deutschen Standesbeamten zwischen
1885 und 1915 schloss, findet sich im Heiratseintrag das genaue
Geburtsdatum und der Geburtsort wieder. Dadurch koennte die Abweichung
von vier Jahren zwischen Todeseintrag und schriftlicher
Familienueberlieferung ueberprueft werden.
Es gruesst freundlich nach Solingen
Hans-Martin Holleitner