Georg Reinhold Ritter aus dem Kreis Lauban

Sehr geehrte Frau Brangs,
   sofern Ihr Vorfahre die Ehe vor einem deutschen Standesbeamten zwischen
   1885 und 1915 schloss, findet sich im Heiratseintrag das genaue
   Geburtsdatum und der Geburtsort wieder. Dadurch koennte die Abweichung
   von vier Jahren zwischen Todeseintrag und schriftlicher
   Familienueberlieferung ueberprueft werden.

   Es gruesst freundlich nach Solingen
   Hans-Martin Holleitner