Liebe Mitforscher,
ich wei�, das es sich bei einem Altsitzer um einen Bauern handelt, der
seinen Hof an seinen Nachfolger �bergeben hat.
Mich interessiert aber nun folgendes: Kann ich aus dem Begriff "Altsitzer"
schlie�en, dass es sich um einen Bauern handeln mu�, der genug Land besa�
(oder gepachtet hatte), dass er alleine davon leben konnte oder hat man auch
einen Nebenerwerbslandwirt mit etwas Land, der ansonsten seinen
Lebensunterhalt auf anderem Weg bestritt, so bezeichnet?
Zum konkreten Fall: mein Ahne Gottfried MASUCH , geboren ca. 1795, gestorben
1866 in Heiligelinde wird auf dem Heiratseintrag seines zweitgeborenen
Sohnes lediglich als "Einwohner" von Heiligelinde bezeichnet, in seinem
Sterbeeintrag aber als "Altsitzer".
Herzlichen Dank!
Katja K�sling