Genaue Definition "ALTSITZER"?

Liebe Mitforscher,
ich wei�, das es sich bei einem Altsitzer um einen Bauern handelt, der
seinen Hof an seinen Nachfolger �bergeben hat.

Mich interessiert aber nun folgendes: Kann ich aus dem Begriff "Altsitzer"
schlie�en, dass es sich um einen Bauern handeln mu�, der genug Land besa�
(oder gepachtet hatte), dass er alleine davon leben konnte oder hat man auch
einen Nebenerwerbslandwirt mit etwas Land, der ansonsten seinen
Lebensunterhalt auf anderem Weg bestritt, so bezeichnet?

Zum konkreten Fall: mein Ahne Gottfried MASUCH , geboren ca. 1795, gestorben
1866 in Heiligelinde wird auf dem Heiratseintrag seines zweitgeborenen
Sohnes lediglich als "Einwohner" von Heiligelinde bezeichnet, in seinem
Sterbeeintrag aber als "Altsitzer".

Herzlichen Dank!
Katja K�sling

Hallo Katja,
natürlich konnte auch der Gärtner oder Eigenkätner, aber auch der Hand-
werker im Alter, sofern er im Alter bei einem seiner Kinder lebte, als
Altsitzer bezeichnet werden. Das gilt natürlich auch wenn er selbst einmal
nur Instmann oder Inquilini gewesen ist, nun aber im Haushalt eines seiner
Kinder lebt, das Eigentum erworben oder erheiratet hat.
Viele Grüße
Manfred Fox
  
"Katja Käsling-Peine" <KKaesling@gmx.de> schrieb:

betr.
nur Instmann oder Inquilini gewesen ist, nun aber im Haushalt eines seiner

Adalbert Goertz responds >>>>>>>>>>>>

Das traf mit Sicherheit auf den Instmann NICHT zu.