Guten Morgen,
"2. Anders verh�lt es sich mit den genealogischen Daten: Genealogische Daten
sind
historische Fakten, und historische Fakten k�nnen definitiv nicht durch
irgendwas gesch�tzt werden. ..:"Dieser Satz ist in seiner All-Aussage falsch, denn genealogische
(pers�nliche) Daten unterliegen auch Beschr�nkungen, aber durch das
Datenschutzgesetz, dem Pers�nlichkeitsrecht - mit einer zeitlichen
Beschr�nkung bis NACH dem Tod von Personen!
stimmt - ich war in Gedanken bei genealogischen Daten vor 1900. NAt�rlich gibt es noch andere gesetzliche BEschr�nkungen, etwa das Personenstandsgesetz, das derzeit noch Daten ab dem 1.1.1876 unter Verschlu� h�lt.
Inwieweit die reinen Lebensdaten Verstorbener noch nach dem Tod gesch�tzt sind, scheint strittig sein. Meines Wissens erlischt ein Pers�nlichkeitsrecht mit dem Tod, da dann die Person selbst nicht mehr existiert. Vor einigen Jahren hat Arbeitsgemeinschaft f�r Saarl�ndische Genealogie entsprechende Anfragen an die Landesdatenschutzbeh�rden gerichtet und die Auskunft erhalten, da� die reinen Lebensdaten Verstorbener keinem Schutz durch Datenschutzgesetze o.�. unterl�gen. Mir selbst ist dazu auch keine gesetzliche Grundlage bekannt, aus der sich ein Schutz der Lebensdaten Verstorbener ableiten lie�e, lasse mich aber gern eines Besseren belehren. Das Personenstandsgesetz kann au�er betracht bleiben, weil dort nur die Auskunfts- und Einsichtsrechte geregelt werden, aber keine Vorschriften �ebr das Wissen ergehen.
diese Diskussion finde ich sehr interessant. Wie verh�lt es sich aber mit den genealogischen Daten, die einige Pfarrer mit der Bemerkung unter Verschlu� halten "sie seien Eigentum der Kirche" und damit die Einsicht der Kirchenb�cher verhindern? Wenn sie lt. Eigentum- und Urheberrecht Niemandes Eigentum sind, verst��t doch diese Haltung gegen geltendes Recht, oder?
Die Daten geh�ren niemandem, weder Kirche noch sonstwem. Was der Kirche geh�rt, das sind die B�cher selbst, und dar�ber kann die Kirche verf�gen. W�hrend in der kath. Kirche die KB in aller Regel in Bistumsarchiven deponiert sind, wo die Einsichtnahme grunds�tzlich m�glich ist, sind die KB der evgl. Gemeinden teilweise nur vor Ort, und manche Gemeinden sind extrem restriktiv, weil die irgendwas gegen Familienforschung haben. Hier m��te man sich erkundigen, inwieweit die jeweilige Landeskirche Regelungen zur Einsichtnahme erlassen hat.
Beste Gr��e
Tobias A. Kemper