Guten Tag,
zu den Fragen ein paar Anmerkungen:
Ich suche ein Programm, mit dem sich auch "kompliziertere"
Familienverhaeltnisse (z.B. Kinder aus Stiefverbindungen wie Stiefsohn
zeugt Kind mit Stiefmutter) oder sogar Inzuchtsverhaeltnisse darstellen
lassen, die dann auch noch in der Grafik verstaendlich zum Ausdruck
kommen.
Diese Beziehungen zu erfassen sollte mit keinem Programm ein Problem sein. Stiefverbindungen sind doch an den Eheverbindungen der Eltern zu erkennen, so dass ich hierfür keinen besonderen Eingabebedarf sehe. In TNG kann man zusätzlich mehrere "Eltern" anlegen, die man nach "leiblich", "Stiefeltern" etc. unterscheidet.
Rudimentaer habe ich bisher mit dem "Family Tree Maker" (dtsch.
Version) aus dem Jahr 2010 gearbeitet. Aber anscheinend koennen dort
Kinder immer nur Ehen zugeordnet werden...
Gut, das ist eine programmtechnische Frage. Der Begriff "Ehe" ist vielleicht nicht immer passend. Aber man muss, um Kinder zuzuordnen, immer eine "Verbindung" der Eltern herstellen. In den meisten Programmen heißt das vermutlich "Ehe" oder "Verbindung". Man muss dann halt eine solche "Ehe" oder "Verbindung" anlegen und diese Verbindung dann als unehelich kennzeichnen. In TNG trägt man dann anstelle des Heiratsdatums das Wort "unehelich", "nicht verheiratet" oder was einem gefällt ein.
Ach ja, wenn wir bei diesem Thema schon sind: Wie koennen eigentlich
adoptierte Kinder dargestellt werden? Gehoeren eigentlich nur die
leiblichen Eltern des Probanden in die Ahnentafel oder auch die
Adoptiveltern und deren Vorfahren?
Zunächst einmal ist die Genealogie die Wissenschaft, die sich mit menschlichen Abstammungsverhältnissen beschäftigt. Bei einer Adoption kollidieren zwei Prinzipien: die tatsächliche leibliche Abstammung und die rechtliche Abstammung. Normalerweise ist das identisch, bei der Adoption fällt das auseinander.
Ich persönlich würde immer die tatsächliche Abstammung in den Vordergrund stellen und in eine Ahnentafel nur die tatsächlichen Vorfahren aufnehmen. Im Zweifelsfall hat diese tatsächliche Abstammung m.E. Vorrang, wenn ich von folgendem Fall ausgehe:
A und B sind Vollgeschwister mit gleichen Eltern C und D.
A wird von Adoptiveltern E und F adoptiert. Damit ist A dann das Kind von E und F, B das Kind von C und D.
Dürfen dann A und B heiraten, denn sie haben rechtlich unterschiedliche Eltern? Ich würde annehmen: nein, weil sie leiblich Vollgeschwister sind.
TNG erlaubt es, einer Person sowohl die leiblichen als auch Adoptiveltern zuzuweisen. Dann kann man auch die "Adoptivvorfahren" darstellen.
Viele Grüße
TK