Gemeinfreiheit ungewiss

Hallo Liste,

ich wollte mal fragen, wie es mit einem Buch aussieht, dass 1940
veröffentlicht wurde und man partout nicht herausfinden kann, wann
der Autor gelebt hat (1940 das Buch geschrieben, im I. WK war er
Leutnant).

Zählen dann die Jahre ab Veröffentlichung?

Liebe Grüße,

Andre (Stadler)

Andre Stadler schrieb:

Hallo Liste,

ich wollte mal fragen, wie es mit einem Buch aussieht, dass 1940
veröffentlicht wurde und man partout nicht herausfinden kann, wann
der Autor gelebt hat (1940 das Buch geschrieben, im I. WK war er
Leutnant).

Zählen dann die Jahre ab Veröffentlichung?

Hallo,
es zählen immer die Jahre ab dem Tod (70 Jahre).

Wenn das Buch 1940 geschrieben wurde, kann der Autor
also frühestens 2011 70 Jahre tod sein.

Hallo,

es geht mir nicht darum, dass ich das Ding jetzt und sofort
gemeinfrei brauche. Ich will mir aber sicher sein, *wann* es soweit
ist, und ich bekomme einfach keine Daten heraus! (BTW es geht um
Leutnant Wilhelm Dopheide).

Wenn er nicht im 2. WK gestorben ist, gehe ich davon aus, dass er in
den 50er oder 60er Jahren gestorben ist.

Aber wie sieht da 1) die Rechtslage aus und 2) wie "intensiv" muss
man denn recherchieren?

LG,

Andre (Stadler)

Andre,

es geht mir nicht darum, dass ich das Ding jetzt und sofort
gemeinfrei brauche. Ich will mir aber sicher sein, *wann* es soweit
ist, und ich bekomme einfach keine Daten heraus! (BTW es geht um
Leutnant Wilhelm Dopheide).

Wenn er nicht im 2. WK gestorben ist, gehe ich davon aus, dass er in
den 50er oder 60er Jahren gestorben ist.

Aber wie sieht da 1) die Rechtslage aus und 2) wie "intensiv" muss
man denn recherchieren?

Es hängt ja davon ab, was Du mit dem Material vorhast:
- - kommerzielle Verwertung
- - nicht-kommerzielle, aber öffentliche Verwertung (z.B. auf einer
eigenen oder vereinseigenen öffentlich erreichbaren Internetseite)
- - private Verwendung im "geschlossenen" Rahmen (Privatarchiv)

und wie Du es verwenden willst:
- - aufgeführte Daten (Einzelfakten) verwenden
- - umfangreiche, über das übliche Maß ("Zitat") hinaus gehende Übernehmen
von Daten, Tabellen, Texten usw.

Zitate sollten mit Quellenangabe immer möglich sein, auch die Verwendung
von einzelnen Fakten. Eine "Neuausgabe" des gesamten Werkes, so wie es
faktisch z.B. in der DigiBib passieren würde, ist natürlich ein anderes
Ding!

Auf jeden Fall schützt Du Dich bzw. die "Nachverwerter", wenn Du den
Nachfolger des damaligen Rechtinhaber herausbekommen könntest
(Nachfahren des Autors, juristische Erben des damaligen Verlags).

Wobei ich mir nicht vorstellen kann, daß nach einem definierten Umfang
erfolgloser Recherchen davon (juristisch) die Rede sein kann, daß man
(deshalb) das Fehlen von Rechteinhabern unterstellen könnte.

Auf das Motto "Wo kein Kläger da kein Richter" zu bauen, wäre wohl kaum
tolerierbar.

- --

Ich freue mich auf Deine/Ihre Antwort!

Uwe (Baumbach)
U.Baumbach@web.de