Liebe Mitforscher/innen,
kennt sich jemand in unserer Runde mit der Gemeindeordnung Schlesiens um
1900 herum aus? Mein konkretes Problem: endlich habe ich in einer Chronik
Hinweise auf meinen Ururgroßvater HONSBERG gefunden, der 1890 auf zwölf
Jahre zum Bürgermeister von Freiburg/Schlesien gewählt und 1902 wieder für
den gleichen Zeitraum gewählt wurde, zum 1.4.1906 aber in den Ruhestand
trat (alles als "Schlagzeilen" in der o.a. Chronik des Freiburger Boten).
Gab es auch für das politische Amt des Bürgermeisters eine gesetzliche
Altergrenze? Wenn sie bei 65 Jahren lag, würde dies in die wenigen
bekannten Daten passen.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Mit den besten Grüssen aus Schotten
Manfred (Johann)