hallo Elke,
vielleicht hilf dir das:
Personenstandsurkunden
Postanschrift:
Referat Bürgerservice
45875 Gelsenkirchen
Kontakt per E-mail:
buergercenter@gelsenkirchen.de
Folgende Standorte bieten diese Dienstleistung an:
_Bürgercenter an der Schloßstr. 35_
(http://stadt.gelsenkirchen.de/Virtuelles_Rathaus/Dienstleistungskatalog/dldetails.aspx?dlid=1189&ortid=82#ort)
_Bürgercenter an der Husemannstr. 32_
(http://stadt.gelsenkirchen.de/Virtuelles_Rathaus/Dienstleistungskatalog/dldetails.aspx?dlid=1189&ortid=83#ort)
_Bürgercenter im Rathaus Buer_
(http://stadt.gelsenkirchen.de/Virtuelles_Rathaus/Dienstleistungskatalog/dldetails.aspx?dlid=1189&ortid=61#ort)
_Bürgercenter an der Cranger Str. 262_
(http://stadt.gelsenkirchen.de/Virtuelles_Rathaus/Dienstleistungskatalog/dldetails.aspx?dlid=1189&ortid=81#ort)
Ausstellung von standesamtlichen Urkunden
Die Ausstellung von Urkunden aus den beim Standesamt Gelsenkirchen geführten
Personenstandsregistern können Sie auch in den Bürgercentern beantragen. Die
Urkunden werden Ihnen dann per Post übersandt.
Der schnellste Weg eine Urkunde zu erhalten, ist der persönliche Besuch des
Standesamtes; die gewünschte Urkunde können Sie in den meisten Fällen sofort
mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
mit.
Das Urkundenbüro des Standesamtes Gelsenkirchen befindet sich im Schloß
Horst, Turfstr. 21
Wo können Sie welche Urkunden erhalten?
Abstammungsurkunden, Geburtsurkunden, Geburtsscheine:
Diese Urkunden erhalten Sie jeweils bei dem zuständigen Standesamt des
Geburtsortes. Zur Ausstellung der Urkunden ist die Angaben des Geburtsdatums,
Familiennamens, ggf.Geburtsnamens und Vornamens notwendig.
Heiratsurkunden:
Heiratsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt des Ortes der Eheschließung.
Hier werden zur Ausstellung der Urkunde das Heiratsdatum, sowie der
Familienname der Eheleute benötigt.
Sterbeurkunden:
Sterbeurkunden werden von dem Standesamt des Sterbeortes (nicht von dem
Standesamt des letzten Wohnortes eines Verstorbenen) ausgestellt. Als Sterbeort
wird der Ort bezeichnet, an dem der Tod eingetreten ist und der Sterbefall
angezeigt wurde. Zur Erteilung einer Sterbeurkunde wird die Angabe des
Sterbedatums und der Familienname und Vorname des Verstorbenen benötigt.
Begl. Abschrift aus dem Familienbuch:
Seit dem 01.01.1958 wird für jede in den alten Bundesländern geschlossene
Ehe ein Familienbuch geführt; seit dem 03.10.1990 auch in den neuen
Bundesländern. Dieses Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Familienstammbuch,
das man normalerweise zu Hause hat. Bei dem Familienbuch handelt es sich um
eine Urkunde, die in Form einer Registerkarte bei dem Standesamt des
derzeitigen Wohnsitzes der Eheleute geführt wird.
Begl. Abschriften aus dem Familienbuch sind zu erhalten:
bei bestehender Ehe am gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten, ggf. am letzten
gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten,
bei Scheidung einer Ehe vor dem 01.07.1998 am Hauptwohnsitz des Ehemannes
zum Zeitpunkt der Ehescheidung,
bei Scheidung einer Ehe nach dem 01.07.1998 am letzten gemeinsamen
Wohnsitz der Ehegatten,
bei einem Sterbefall eines Ehegatten wird das Familienbuch am Wohnsitz des
verwitweten Ehegatten geführt.
Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz
unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann
gem. § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die
sich der jeweilige Personenstandseintrag bezieht, sowie deren Ehegatten,
Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel,
Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie
ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es den Standesämtern nicht gestattet
ist, Personenstandsurkunden an nichtberechtigte Personen auszuhändigen.
Gebühren:
Beglaubigte Abschriften/Auszüge aus dem Familienbuch 8,00 €.
Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden 7,00 €.
Geburtsscheine 5,00 €, Auskünfte aus den Personenstandsregistern 5,00 €.
Für jede weitere Ausfertigung der gleichen Personenstandsurkunde wird, wenn
diese Urkunde im gleichen Arbeitsgang erstellt wird, die Hälfte der Gebühr
erhoben.
Formulare: Urkundenanforderung
Der Link ist WWW. gelsenkirchen.de
Gruß
Matti
Der eine hat eine falsche Rechtschreibung und der andere eine rechte
Falschschreibung. Georg Christoph Lichtenberg 1742-1799