Reval, 13. September 1815
Zufolge Anzeige des Herrn Polizeimeisters von Toll k�nne der Leichnam des sich selbst erh�ngten Tuch=Weber=Gesellen Johann Frey, laut Urtheil des Stadt=Magistrats d.d. 31.August, auf eine gesetzliche Weise zur Erde gebracht werden.
(Schreiben d. Hn. Polizeimeisters von Toll sub N� 761)
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Quelle: Saaga, Verzeichnis der Verstorbenen 1808-1825, Seite 96.
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