Geistige Zurechnungsfähigkeit

Diese Mail mag zwar nicht über die Liste versandt worden sein, sie ist
dennoch zu verachten.
Ob sie ausschließlich privat bewältigt werden muss, sollte der Empfänger
entscheiden.
Ich empfehle eine strafrechtliche Überprüfung, ob es sich bei dieser
Entgleisung um ein Offizialdelikt handelt.

Rudi Bongers

Hallo Rudi Bongers.

Nat�rlich ist diese �u�erung nicht in Ordnung, das hat wohl
auch niemand bezweifelt.
Von der Logik her ist das zu kritisierende Email an Harald
Deppe gegangen. Dass er es weitergeleitet hat ist eine andere Sache.
Somit ist es prim�r Harald Deppe's Sache, entsprechendes daraus
zu machen. Sich solidarisch zu erweisen, bleibt jedem selber �berlassen.
Wenn das Mail unmittelbar vom Absender �ber die Liste gegangen w�re,
s�he die Sache anders aus.