Liebe Freunde,
ich habe da einen Problemfall.
Ein Verwandter von mir ist im August 1945 in Waldenburg geboren und
sp�ter mit seiner Mutter und seinen Gro�eltern vertrieben worden. Er
will jetzt nochmals heiraten.Daf�r braucht er eine Geburtsurkunde, die
er auch vorliegen hat. Diese wird aber nicht anerkannt, da sie nicht
EU-konform sei. Er braucht eine gr�ne? Urkunde die in Warschau
abgestempelt sein muss???.
Kennt jemand dieses Problem oder hatte es selbst auch? Wird wohl nicht
mehr so h�ufig sein.
An wen muss man sich wenden, wer hat Tipps?
Es w�re schon ziemlich dringlich.
Deswegen bedanke ich mich im Voraus f�r Eure herzliche Unterst�tzung.
Viele Gr��e aus dem mal wieder sonnigen Wallenhorst
Roland
Hallo Roland,
Dein Verwandter wende sich vertrauensvoll an das
Standesamt I Berlin
Rückerstr. 9
D-10119 Berlin
Tel. +49 (030) 90207-0
Fax. +49 (030) 90207-245
(Personenstandsbücher)
Gemäß § 72 der Personenstandsverordnung werden Personenstandsbücher und Standesregister aus Gebieten, in denen ein deutscher Standesbeamter nicht mehr tätig ist, vom Standesamt I in Berlin ersatzweise weitergeführt.
Der Bestand der in diesem Zusammenhang beim Standesamt I in Berlin geführten Urkundensammlung liegt bei ca. zwei Mio. einzelner Personenstandsurkunden aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten, auf deren Grundlage auch heute noch Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden ausgestellt werden können.
Die geführte Registersammlung umfasst Geburten-, Heirats- und Sterbebücher von nahezu 1.400 Standesämtern aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten mit einem Umfang von mehr als 1.500 Metern. Auch aus diesen Registern können Personenstandsurkunden ausgestellt werden. Zur Ermittlung des einzelnen Personenstandsfalles muss jedoch zunächst die korrekte Bezeichnung des Standesamtes, welches zum Zeitpunkt des Ereignisses (Geburt, Heirat, Sterbefall) örtlich zuständig war, ermittelt werden, insbesondere, weil zu diesen Unterlagen zum größten Teil keine Namenverzeichnisse existieren.
Liebe Grüße,
Holger
(Das hätte sein zuständiges Standesamt eigentlich wissen müssen...)
Dr. Roland Mattern schrieb:
... Ein Verwandter von mir ist im August 1945 in Waldenburg geboren und
sp�ter mit seiner Mutter und seinen Gro�eltern vertrieben worden. Er
will jetzt nochmals heiraten.Daf�r braucht er eine Geburtsurkunde, die
er auch vorliegen hat. Diese wird aber nicht anerkannt, da sie nicht
EU-konform sei. Er braucht eine gr�ne? Urkunde die in Warschau
abgestempelt sein muss???.
Kennt jemand dieses Problem oder hatte es selbst auch? Wird wohl nicht
mehr so h�ufig sein.
...
Hallo Herr Dr. Mattern,
Ihr Verwandter ben�tigt eine in Polen ausgestellte Geburtsurkunde, die mit einer Apostille zu versehen ist.
Die Geburtsurkunde wird im zust�ndigen Standesamt in Polen ausgestellt. Diese Urkunde bedarf der "�berbeurkundung", d. h. es ist von der dazu zust�ndigen Beh�rde in Polen eine Apostille anzubringen, damit die Urkunde innerhalb Deutschlands Anerkennung finden kann. Wie es sich insoweit mit den Zust�ndigkeiten in Polen verh�lt, kann ggf. beim Ausw�rtigen Amt oder auch bei der Polnischen Botschaft erfragt werden. Wahrscheinlich wird dar�ber hinaus noch eine amtliche �bersetzung der entsprechend ausgefertigten Geburtsurkunde erforderlich, weil polnische Urkunden (noch) nicht mehrsprachig ausgestellt werden.
Der Hinweis auf das Standesamt I geht im vorliegenden Falle fehl. Das Standesamt I kann nur dann helfen, wenn ihm standesamtliche Register auch tats�chlich vorliegen, was hier aber nicht der Fall ist. Ansonsten ist das Standesamt I u. a. f�r die Entgegennahme aller nach dem Personenstandsgesetz und anderer Gesetze vorgeschriebenen Benachrichtigungen an Standes�mter in Gebieten zust�ndig, in denen deutsche Standesbeamte nicht mehr t�tig sind.