Geburtsschein bei e-bay

Guten Tag allerseits,

über solche Versteigerungen bei eBay bin ich sprachlos. Von meinen
Urvorfahren wurde auch schon einmal eine Heiratsurkunde bei eBay
versteigert. Ich frage mich, wie kommen solche Dokumente in die Hände von
Privatpersonen? Unterliegen sie nicht dem Schutz der Archive, handelt es
sich vielleicht kriminelle Machenschaften?

Grüße von
Eberhard (Schwarzbach)

Ich will hoffen, dass dies der Anbieter, den ich nicht kenne, und der bei e-bay
wie ich sehe durchweg positiv bewertet wird, dies *nicht* zu lesen bekommt,
denn er könnte es als üble Nachrede auslegen.

Ich weiss nicht, was an dem Handel mit alten Urkunden unrecht sein sollte. Man
kann jeden Kirchenbucheintrag bei den Mormonen abfotographieren und in Umlauf
bringen. Ich würde mich freuen, die alte Heiratsurkunde meiner Urvorfahren bei
e-bay ersteigern zu können.

Meine Enkel und Urenkel werden voraussichtlich die deutsche Sprache und gewiss
die deutsche Schrift nicht mehr beherrschen und möglicherweise weder Interesse
noch Verwendung für die alten Urkunden und Familienpapiere haben. Ich muss damit
rechnen, dass sie eines fernen Tages schlimmstenfalls im Reisswolf landen (oder
vielleicht noch schlimmer: mitsamt der Familienkorrespondenz und unersetzlichen
Fotos lose in der Gosse herumflattern, wie kürzlich hier gesehen) und bestenfalls
auf der Altpapier-Börse.

Gegen die Altpapier-Börse (die hier in Paris z.B. an der Porte de Vanves floriert und
alljährlich eine Altpapier-Messe organisiert), habe ich nichts einzuwenden, ganz im
Gegenteil. Dort wird in mühevoller und gewiss nicht immer sehr rentabler, keinesfalls
aber "krimineller" Kleinstarbeit all jenes bewahrt, was die Archive nicht aufnehmen
wollen, dürfen und können. Und es findet Interessenten, die es auswerten und
weiterbewahren.

Allerdings steht in, wie ich glaube weiser Voraussicht, schon jetzt auf den Kartons
mit den *Original*-Dokumenten aus unserem Familienvermächtnis, in wessen Hände
sie mit der ausdrücklichen Bitte um Aufbewahrung eines Tages zu gelangen haben:
nämlich in die des letzten noch in Deutschland ansässigen Abkömmling unserer
Sippe, dessen Nachfahren vermutlich deutsch verstehen werden.

Was mit den *Kopien* geschieht, liegt im Ermessen meiner Erben und ihrer Nachfahren.

Viele Grüsse,
Susanna

P.S.:
Mit ORIGINALEN von KirchenBUECHERN zu handeln ist hierzulande gesetztlich
verboten und strafbar, so wie übrigens auch in Polen. Es ist keine einfache
Gesetzesübertretung, sondern ein Vergehen und wird auch entsprechend bestraft.
Ein Verbrechen ist es nicht.