wenn ein Kind unehelich geboren wurde, aber bereits im Text der Geburtsurkunde (und nicht erst später per Randvermerk) geschrieben wird, dass die Vaterschaft zu diesem Kind von einem bestimmten Mann anerkannt wird
"welches die Namen (...) erhalten habe und daß er, der Anzeigende, zu diesem Kinde seine Vaterschaft hiermit ausdrücklich anerkenne",
bekommt das Kind dann den Nachnamen der Mutter oder des Vaters? Jedes Mal bin ich unsicher, wenn ich sowas in den Urkunden finde...
Die Passage aus den Editions-Richtlinien "Bei unehelichen Kindern, die durch eine spätere Hochzeit der Eltern
legitimiert wurden, wird der Nachname der Mutter eingetragen und nicht
der des Vaters." bringt mich in diesem speziellen Fall irgendwie nicht weiter.
Es wäre schön, wenn mir jemand sagen könnte, wie ich das erfasse. Evtl. könnte es auch in die Editions-Richtlinien einfließen?
wenn ein Kind unehelich geboren wurde, aber bereits im Text der Geburtsurkunde (und nicht erst sp�ter per Randvermerk) geschrieben wird, dass die Vaterschaft zu diesem Kind von einem bestimmten Mann anerkannt wird
"welches die Namen (...) erhalten habe und da� er, der Anzeigende, zu diesem Kinde seine Vaterschaft hiermit ausdr�cklich anerkenne",
bekommt das Kind dann den Nachnamen der Mutter oder des Vaters? Jedes Mal bin ich unsicher, wenn ich sowas in den Urkunden finde...
Hallo Lena,
Das Kind bekommt dann den Namen der Mutter.
Das ist ja auch heute noch der Standard, es sein denn, die Eltern wollen es ausdr�cklich anders.
Die Passage aus den Editions-Richtlinien "Bei unehelichen Kindern, die durch eine sp�tere Hochzeit der Eltern
legitimiert wurden, wird der Nachname der Mutter eingetragen und nicht
der des Vaters." bringt mich in diesem speziellen Fall irgendwie nicht weiter.
Stimmt - das sollten wir dort noch pr�zisieren. Das werde ich nachholen.
Jetzt ist mir noch etwas anderes aufgefallen:
Wenn ich eine Urkunde habe, bei der die anzeigende Person durch die persönliche Bekanntschaft einer anderen Person vom Standesamt anerkannt wird, erfasse ich diese bekannte Person dann auch mit? Also in meinem aktuellen Fall ist die Hebamme zusammen mit dem Vater zum Standesamt gegangen. Erfasse ich dann die Hebamme als anzeigende Person? Eigentlich stimmt es ja nicht, denn der Vater ist ja selbst hingegangen und hat auch als Anzeigender die Urkunde unterschrieben.
In dem Fall ist die anzeigende Person ja der Vater. Die Hebamme hat ihn lediglich legitimiert. Dazu k�nnte auch ein Schriftst�ck reichen, dass sie dem Vater mitgegeben hat.
Hier werden also nur Vater, Mutter und Kind erfasst.
Wie Du richtig schreibst, hat ja auch der Vater und nicht die Hebamme die Urkunde unterschrieben.
Auch das werde ich in den Edis noch etwas pr�zisieren.