Hallo Forscherfreunde,
mein Urgroßvater wurde 1851 in Wahlstedt unehelich geboren. Die Mutter
setzt zum Vater einen Soldaten Voß aus dem Schlesischen aus, heißt es
im Taufregister. Am Rande des Taufregisters befindet sich folgender
Vermerk: Laut Schreiben des Segeberger Amtshauses vom 27. November 1851
sind zufolge Schreibens des Neumünsterschen Amtshauses vom 25sten die
Geburtsheimatsrechte dieses Kindes anerkannt.
Weiß jemand, was mit Geburtsheimatsrechten gemeint ist?
Und hat jemand einen Tipp, wo die zitierten Schreiben eventuell
archiviert sein könnten?
Freundliche Grüße
Harald Oelker
Hallo Harald,
nach der "Armenverordnung" von 1808 garantierte das Geburtsheimatrecht die
Sorge des Heimatortes bei Armut oder Krankheit. Das Heimatrecht konnte auch
bei dreij�hrigem Aufenthalt an einem Ort erworben werden. Da die Gemeinden
das Heimatrecht aber nicht so gerne vergaben, wurden Ortsfremde (Tagel�hner)
oft nicht l�nger als 2 Jahre im Ort gelitten. Quelle: Silke G�ttsch:
Beitr�ge
zum Gesindewesen in Schleswig-Holstein zwischen 1740 und 1840. Karl
Wachholtz Verlag 1978.
Es ist eine Magisterarbeit. Die Autorin zitiert z. B. Akten des Amtshauses
Segeberg, die im Landesarchiv Schleswig liegen. Da k�nnten sich auch die
von Dir gesuchten Schreiben befinden.
Gr��e aus Berlin
Gisela L