Gebührenordnung Einsichtnahme Kirchenbücher

Hallo,

gibt es eine einheitliche Gebührenordnung der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg für die Einsichtnahme von Kirchenbüchern (KB) ? Ich habe nun mehrere unterschiedliche Erfahrungen gesammelt und auch unterschiedliche Gebühren bezahlt bzw. es wurden keine erhoben.

Konkret sieht es immer so aus: ich rufe eine Kirchengemeinde an und bitte um einen Termin für die o.a. Angelegenheit. Der Arbeitsaufwand für die Angestellte der Küsterei ist immer gleich: sie nimmt die entsprechenden KB aus dem Schrank und ich schaue diese durch. Eine zusätzliche Mehrarbeit entstand für die Gemeindeangestellten nicht.

Ich habe nun in der Vergangenheit zwischen EUR 6,- (für den ganzen Tag) bis zu EUR 2,50 pro KB bezahlt. Das macht z.B. bei 11 KB EUR 27,50, was ein teurer Spaß ist, wenn man lediglich die Register durchschaut und nach 15 Minuten fertig ist. Meistens wurden jedoch keine Gebühren erhoben.

Die Ev. Kirche Berlin-Brandenburg habe ich schon befragt, aber die Auksunft war von ungenügend bis schwammig (meine Meinung: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus) bzw. man sagte, dass die Gebühren lt. Archiv-Gebührenordnung EUR 5,- pro Tag betragen müßten (je nach Aufwand mehr).

Wer weiß nun wrklich bescheid ?

Gruß,

Andreas

es gibt für die evangelischen kirchgemeinden und kirchenarchive der
evangelischen kirch ein berlin und brandenburg eine einheitliche
gebührenordnung, von der nicht abgewichen werden darf. vielen pfarrämtern
ist sie nicht bekannt und wenn man sie darauf hinweist, sind di emeisten
bereit, ihre abweichenden gebührenerhebungen zu unerlassen.

das problem ist der begriff der mitwirkung. das archiv darf für die eigene
mitwirkung einen halbstundensatz verlangen. viele archive meinen, dass sie
auch mitwirken, wenn der forscher selbst forscht. es ist jedoch ganz klar,
dass hier nur das bereitstellenund versorgen der bücher, natürlich auch
eventuelle lesehilfe und weiteres gemeint ist, nicht jedoch die zeit, die
der forscher selbst dran sitzt.

manuel aicher

Hallo,

die Geb�hren in einigen Archiven sind doch recht willk�rlich. Vor einiger
Zeit mu�te ich auch feststellen, da� das Staatsfilialarchiv Bautzen f�r die
Recherche samt Kopien aus einer Kartei sehr viel Zeit veranschlagt hatte.
Wahrscheinlich war die Kartei verlegt und die Suche nach ihr wurde mir
gleich mit berechnet. ;-))

Einen recht haarstr�ubendes Beispiel aus der Geb�hrenpraxis der s�chsischen
Staatsarchive zeigt der Fall der "Neuen Revue", die erfolgreich gegen einen
Geb�hrenbescheid des Hauptstaatsarchives Dresden klagte. Der entsprechenede
Passus der S�chsArchGebVO wird nun bis zu einer Neufassung (da ist die
s�chsische B�rokratie bisher noch nie die schnellste gewesen) nicht mehr
angewandt.

___MitbestenGr��en_________________________________________________________
A. Henry Zimmermann

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