Gaudezimalpflicht

Hallo Listenmitglieder,

in einem Vertrag von 1853 meiner Vorfahren ist von Gaudezimalpflicht und der Umwandlung in eine persönliche Rente nach den Bestimmungen des Ablösungsgesetzes vom 2. März 1850 die Rede.

Kann mir bitte jemand erklären, was darunter zu verstehen ist?

Viele Grüße

Jürgen (Wedig)

Hallo Jürgen,

im BARTH habe ich den Begriff leider nicht gefunden, denke aber, dass es sich
um eine Art Steuer für den bestimmten Bezirk handeln muss. Gau = Bezirk,
Dezimalpflicht = das Zehntel vom Einkommen ? Dieses würde auch zu
der Umwandlung in eine persönliche Rente passen.

Liebe Grüße --- Gisela