Lieber Reinhard,
vielen Dank für Deine Auskunft.
Die Generalkommission für Schlesien zu Breslau befasste sich u.a. auch mit der Ablösung der Dienste der Dreschgärtner.
Dem Dreschgärtner standen jetzt irgendwelche Entschädigungen zu (siehe Bauernschutz und Bauernbefreiung). Damit war
der Beruf Dreschgärtner wohl auch mit der Zeit abgeschafft.
Bis dann,
Thomas
... Um trotz der geringen Frondienste die nötigen Arbeitskräfte für Deutsch-Schlesien zu erhalten, werden die "Dreschgärtner" angesetzt, deren Aufgaben zuerst 1387 beschrieben werden. Sie müssen, da ihr kleiner Besitz sie nicht nährt, gegen einen Anteil am Rohertrage die ganze Ernte des Gutsherrn einbringen und das Getreide ausdreschen. Die entsprechenden "Dienstgärtner" in den polnischen Landesteilen stehen unter viel ungünstigeren Arbeitsbedingungen und haben schlechtere Besitzrechte. Die Lage der Dreschgärtner wird im Verhältnis zu der der Bauern immer besser, da sich ihre Bezüge erhöhen, aber auch sie werden wie die Bauern erbuntertan. Die drückendste Seite dieser Erbuntertänigkeit ist die Verpflichtung zum Zwangsgesindedienst auf dem Gute. Das bessere Besitzrecht führte dazu, dass z.B. im Landkreise Breslau den Landgemeinden 52 vom Hundert des Bodens gehören, gegen 48 vom Hundert Boden der Gutsbezirke, während z.B. im Kreise Lublinitz 70 vom Hundert Boden des Bodens auf die Gutsbezirke und nur 30 vom Hundert auf die Landgemeinden fällt. Erst unter Friedrich dem Großen kümmert sich der Staat um Bauernschutz und Bauernbefreiung. ......
Quelle: Schlesische Volkskunde, Joseph Klapper, 1925, Verlag Ferdinand Hirt, Breslau, Seite 24 und 25