Hallo liebe Forscherfreunde,
folgende Frage wurde in der Brandenburg-Liste gestellt:
ich habe eine juristische Frage. Mein deutscher Opa geb. LEHMANN hat
durch Ermächtigung des Polizeipräsidenten in Berlin 1939 anstelle
seines bisherigen Familiennamens den Familiennamen LEHMANN-VÃLKER
geführt. VÃLKER war der Geburtsname seine mütterlichen Grossmutter.
Weiss jemand, welche juristische Grundlage es dafür gibt ? Wo könnte
man diesen Text finden ?
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Vielleicht weiß hier in der Liste jemand mehr darüber?
Danke und Grüße
Marina Weiss