FW: FN von CREUTZ

Hallo Ralf Georg und all die anderen Interessierten,

ich habe mich für das große Interesse und die vielen, teils auch durchaus
divergierenden Mitteilungen zu bedanken, verbleibe aber verunsichert.

Unklar ist für mich geblieben, ob sich eine der Meldungen auf
Primärdokumente stützt. Ich weiß, dass es in GStAPK Berlin Dahlem einen
Bestand gibt zu diesem Ehrenreich Bogislaus (Boguslaw) Creutz, den keine mir
bekannt gewordene Secundärliteratur als Quelle angiebt.

Auch ich habe noch nicht in diesen Bestand geschaut. Meine Quellen in Bezug
auf die Familie SELLO/Hofgärtner Berlin - das betone ich, da es zu dieser
Zeit auch andere Familien diesen Namens in Berlin gab, sind jedoch
eindeutig, obwohl es mind. zwei Brüder <Creutz> gab, beide im damaligen
preußischen Staatsdienst.
Meine Quellen:
1) nicht eindeutig: Sello, Johann Jost oo Güntsch, Rahel, lt. Eintragung in
KB cop. Luisenkirche, Berlin, war Arbeitgeber 1718 Herr von Creutz ("Gärtner
bei Herrn von Creutz"), hier ist also zu fragen: Welcher?
2) Berlin, KB, Luisenstadt, T. S. 652, Buch 26/2: Sello, Gertraud, ~
29.01.1719, erste Tochter zu zuvor, Patin: Creutz von, Frau Geh.Etat Rath,
was eindeutig ist und "Pat. Johann Jost Sell Gärtner bei H.v.Creutz", was
wieder nicht eindeutig ist.
3) Sello, Ehrenreich Wilhelm, ältester Sohn zu zuvor, erwiesen, eindeutig,
Berlin, KB, Luisenst, T, 1722, S.73, Pate: Creutz von, Ehrenreich Boguslav.

In meiner grenzenlosen Neugier bin ich diesem Ehrenreich Bogislaus
(Boguslaw) Creutz oo Creutz von, Frau Geh.Etat Rath, nachgegangen, habe
manche Kenntnis erworben können, die in keinem der benannten biographischen
Abrisse erwähnt werden stosse aber immer wieder nun auf viel
Secundärliteratur und auf die äußerst schwierige Situation der vielfach
gewechselten Hoheits-Regelungen der Region Mecklenburg, Pommern, Neumark.

Man möge mir verzeihen, wenn ich bei Letzterem noch nicht ganz durchblicke.

Grüße

Krafft-Aretin

Hallo Krafft-Aretin,

>schwierige Situation der vielfach
>gewechselten Hoheits-Regelungen der Region Mecklenburg, Pommern, Neumark

Was f�r "Hoheits-Regelungen" meinst Du?

Grundlage f�r jegliche kirchenamtliche T�tigkeit (also auch Taufen, Heiraten, Begr�bnisse vor 1876) war stets das jeweilige Landesrecht in dessen aktueller Fassung zum Zeitpunkt des Ereignisses. Du mu�t also nur erst in Erfahrung bringen, zu welchem Staat ein Ort geh�rte, um dann zu schauen, was da wie den kirchlichen Amtstr�gern - beschr�nken wir's mal auf die evang. Kirche (in Mecklenburg: den Pastoren, in Pommern: den Pfarrern) - jeweils vorgeschrieben war. Und als letztes kann man dann nur hoffen, da� (1.) die Amtstr�ger sich auch wirklich an diese Vorschriften gehalten haben und (2.) die entsprechenden Urkunden (i.d.R. die Kirchenb�cher) auch tats�chlich noch erhalten und nutzbar sind. Vielleicht liegt in letzterem ein Problem bei Deinem CREUTZ, da� f�r sein Geburtsjahr kein Kirchenbuch �berliefert ist oder da� er darin nicht auffindbar war (was dann immer noch alles m�gliche bedeuten kann).

Gru�, Peter Starsy

Hallo Peter,

Vielleicht liegt in letzterem ein Problem bei Deinem CREUTZ, daß für

sein Geburtsjahr kein Kirchenbuch überliefert ist oder daß er darin
nicht auffindbar war (was dann immer noch alles mögliche bedeuten kann).

Ja und Nein.

Wenn ich nicht weiß in welchem Ort ich das KB suchen kann, ähnelt es dem
berühmten Heuhaufen!

Ich habe auf meine Anfrage und dem eigenen Suchen, keine Klarheit gewinnen
können, in welchem Ort ich Suchen kann.

Ich muß als erstes klären, wie wichtig mir das ist, insbesondere, wenn die
Angelegenheit schwierig wird. Schließlich ist es ja kein Ahnherr. Wenn ich
es dennoch klären will muß ich wissen, in welchem Ort oder Gutshof dieses
Namens <STARGARD> ist er geboren? Das muß ich als doch wissen, bevor ich
Kirchenbücher suche.

Ich ahne, dass nur noch GStAPK, Berlin, hilft.

Grüße

Krafft