Funde auf dem Flohmarkt

Sch�n, dass auch hier die "Akten" wieder dorthin zur�ckkehren, wo sie
letztlich gestohlen wurden. Aber warum soll f�r Raub bezahlt werden ? Im
Kunsthandel kommt heute international immer �fter die Regel zur
Anwendung, dass Diebes- und Raubgut an den rechtm�ssigen Besitzer
zur�ckgegeben werden muss, und der neue Besitzer h�chstens die Umtriebe
geltend machen kann, aber nicht noch Gewinn einstreichen darf. Ja, es
ist unsere Pflicht, Diebesgut abzuliefern, wenn wir es finden. Das
sollte doch auch in der Genealogie so sein. Also erh�lt der
Flohmarktfinder seine Unkosten zur�ckbezahlt und vielleicht noch ein
grosses Dankesschreiben der Gemeinde, welche die Dokumente zur�ck
erh�lt, aber doch sicher nicht DM 250.- pro Akte. Und auch der Verk�ufer
des Diebesgutes nicht. Pflicht w�re es, die Sache zur�ckzuverfolgen,
damit in Zukunft die Attraktivit�t der Entwendung sinkt. Finderlohn ja,
aber nicht Gewinnbeteiligung am Raub. Was f�r den Kunsthandel recht ist,
sollte f�r uns Genealogen billig sein.
Stehe ich mit meiner Meinung im offside ?
Gruss Ren�