In einer eMail vom 06.10.01 06:30:45 (MEZ) - Mitteleurop. Sommerzeit schreibt
za@pluto.mpi-hd.mpg.de:
So macht man aus einer Mücke einen Staatsakt, nur wegen einem unbedacht
gekauften Antiquariat das ein einfacher Mensch als Schnäppchen ansieht weil
er in unserem Lande nicht gewöhnt ist unlauter erworbenes Gut übern
Ladentisch zu kaufen. Bei uns nennt man das wohl Hehlerei.
Hallo Alfred,
nun stricken Sie aber an einem Elefanten! Ich habe niemanden beschuldigt. Und
Hehlerei setzt immer Wissen voraus. Doch halte ich es für erforderlich, über
Rechtsvorschriften und -gebräuche aufzuklären, wenn sonst vielleicht Schaden
entsteht. Und was die Regelung des Verbleibs von Urkunden betrifft: so ist es
nun einmal international geregelt und deutscherseits ratifiziert. Wollen Sie
dagegen angehen?
Grüße aus Hilden,
Günther Böhm
Sorry,
Aber ist es nicht m�glich, diese Diskussion aus der Liste zu nehmen? Wenn
wer seine Meinung dem Besitzer der Sch�tze mitteilen will, soll er das doch
bitte direkt machen. Wir haben erfreulicherweise gen�gend andere Themen.
Beste Gr�sse und ein sch�nes Wochenende.
Christian Heilmann
Walenstadt, Schweiz
Heilmann@GCA.CH
WWW.GCA.CH
079 6104 880
Hallo an alle, die reagiert haben,
ich bedanke mich herzlich f�r die Ratschl�ge und Kommentare, wobei ich zugeben
mu�, da� mich manche �berraschten und Kopfsch�tteln verursachten.
Meinerseits bin ich gern bereit, die Diskussion zu beenden und teile mit, da�
die Liste mir insofern geholfen hat, da� sich ein kompetenter Genealoge
gefunden hat, dem ich die B�cher �bergeben habe, da mir die ganze
Angelegenheit zu kompliziert erscheint und ich als armer B�chernarr restlos
�berfordert bin.Er wird alle notwendigen Schritte unternehmen.
Ekkehard Schilling-Eisenberger