Hallo,
bei der Transkription der VZR 1819 des Fürstentum Lübeck ist mir öfter der Hinweis auf einen "dänischen Minister" aufgefallen. Ich war bisher immer der Meinung, daß seit dem 1773 von von Saldern zwischen Rußland und Dänemark vermittelten Übereinkommen das Fürstentum ein unabhängiges Land, daß späterer der Oberhoheit des Herzogs von Oldenburg unterstellt wurde, war. Wie waren 1819 tatsächlich die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Fürstentum und dem dänischen Gesamtstaat?
MfG
Johannes Witt
Hallo Johannes Witt,
das F�rstentum L�beck war bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803 F�rstbistum; der Bischof von L�beck hatte in Eutin seinen Sitz, nach der Reformation regierten dort protestantische Administratoren, zuletzt die Herz�ge von Holstein-Gottorp, die mit Herzog Friedrich August Herz�ge in Oldenburg (Oldb) wurden. 1819 regierte Herzog Peter Friedrich Ludwig, wobei es durchaus nicht ausgeschlossen ist, dass der Herzog f�r seinen Landesteil F�rstentum L�beck einen d�nischen Minister eingesetzt hatte.
In monarchischen Zeiten waren Minister und sonstige Beamte pers�nliche Beamte des Monarchen (der der Staat war oder sich jedenfalls als solcher f�hlte), der sich sein Regiment durchaus mit ausl�ndischen (meist h�heren) Beamten erg�nzen konnte. Vgl. Prinz Eugen von Savoyen als kaiserlicher Feldherr, der Herzog von Braunschweig als General bei Friedrich II. von Preussen und Johann Friedrich Struensee, der Arzt und Minister (und m�glicherweise mehr) bei der K�nigin von D�nemark war.
Zwischen den Grafen/Herz�gen von Oldenburg, den K�nigen von D�nemark und den Herz�gen von Schleswig-Holstein bestanden enge verwandschaftliche Beziehungen. (Stark verk�rzte Fasssung)
Vielleicht tr�gt das zum Verst�ndnis bei.
MfG
Jochen Behrmann
Johannes Witt schrieb:
Hallo Claus Struve und Jochen Behrmann,
herzlichen Dank f�r die imfassende Informationen.
Mit freundlichem Gru�
Johannes Witt