<monalisa35@gmx.de> schrieb:
Hallo zusammen,
nach dem Kriege wurden ja viele vermißte Soldaten für tot erklärt. Jetzt habe ich die Frage wie das abgelaufen ist. In meiner Familie gibt es einen ERNST KRÜGER, zu dem ich nur ca.-Geburtsangaben habe und nur weiß, daß er 1945 in Rußland vermißt wurde. Da sich die noch lebenden Angehörigen nicht mehr erinnern, dachte ich mir, daß es doch eine Akte dazu geben muß beim Standesamt, beim Amtsgericht, wo er ggfs. für tot erklärt wurde. Welche Stelle genau ist dafür zuständig? Der Vater des Ernst Krüger war damals schon tot, seine Mutter lebte in Peitz bei Cottbus.
Gruß und Danke im voraus,
Astrid.
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Hallo Astrid,
auch ich suche KRÜGER in dieser Gegend. In Film 0071886 (Küstrin) gibt es
KRÜGER, Wilhelm Hermann Gustav, ev., Feldwebel im Infanterieregiment von Stülpnagel
*03.03.1878, getauft 22.04.1878, Vater: Wilhelm Krüger, Fabrikarbeiter,
Heirat am 03.09.1904 in Küstrin mit
BRANNASCHK, Helene Minna Elise, ev.
*14.04.1878 in Crossen/Oder, getauft 10.06.1878
Vater: Christian Brannaschk, Gerichtsdiener
Vielleicht paßt diese Angabe in Deine Daten. Ich bin an Ergänzungen interessiert.
mfg. Dieter