Für tot erklärt

Hallo zusammen,

nach dem Kriege wurden ja viele vermißte Soldaten für tot erklärt. Jetzt habe ich die Frage wie das abgelaufen ist. In meiner Familie gibt es einen ERNST KRÜGER, zu dem ich nur ca.-Geburtsangaben habe und nur weiß, daß er 1945 in Rußland vermißt wurde. Da sich die noch lebenden Angehörigen nicht mehr erinnern, dachte ich mir, daß es doch eine Akte dazu geben muß beim Standesamt, beim Amtsgericht, wo er ggfs. für tot erklärt wurde. Welche Stelle genau ist dafür zuständig? Der Vater des Ernst Krüger war damals schon tot, seine Mutter lebte in Peitz bei Cottbus.

Gruß und Danke im voraus,

Astrid.

Hallo Astrid,

mein Vater ist noch am letzten Kriegstag in Baruth in der Mark gefallen. Er ist jedoch, wie so viele, die dort noch unbekannt begraben liegen, nicht wieder aufgefunden worden. Eine Todeserkl�rung erfolgte dann 1953 vom Kreisgericht des Landkreises Wei�wasser. Das war das damals f�r unseren Wohnsitz zust�ndige Gericht.
Du musst Dich also zweckm��igerweise einmal an das f�r Peitz zust�ndige Amts- oder Kreisgericht wenden.

Beste Gr��e
Gerhard Schr�ther

Hallo zusammen,

danke f�r Eure Anfragen, Volksbund hatte ich schon, aber eben sehr viele
dort verzeichnet und ich kenne das genaue Geburtsdatum nicht und Geburtsort
Gr�nberg ist nirgends verzeichnet. Amts- oder Kreisgericht erscheint mir da
schon vielversprechender.

Aber - ich bin ja "nur" die Enkelin des Bruders des Gefallenen - erteilt man
mir da auch Auskunft? Ich h�rte in manchen F�llen w�rden nur die Angeh�rigen
in einer direkten Linie Auskunft erhalten, aber die Eltern sind tot, es gibt
"nur" noch eine Tochter der Schwester, die allerdings �ber 80 ist und mir
zwar bereitwillig Ausk�nfte erteilt, aber sicherlich keine langen
Beh�rdeng�nge anstrebt.

Bez�glich Beh�rden sind nicht so schnell, mu� ich Euch von zwei tollen
gegenteiligen Beispielen berichten. Auf meine gestrige Email-Anfrage an zwei
Standes�mter bez�glich der Sterbeurkunden von zwei Urgro�m�ttern von mir,
erhielt ich bereits heute eine Auskunft. Das war echt super und ist nicht zu
�berbieten.

Gru�,

Astrid.

Hallo Astrid,

wenn Du den Nachnamen und den Geburtsort Gr�nberg beim Volksbund eingibst, werden Dir - wie ich es vorsichtshalber eben noch einmal ausprobiert habe - alle Personen, die in Gr�nberg geboren sind, angezeigt. Probier�s noch einmal. Sonst melde Dich bei mir. Schon, wenn Du als Ahnenforscher suchst, erh�lst Du beim Volksbund die Angaben.
Viele Gr��e
Klaus Becker *1938 in Breslau

Dauersuche in Ostpreu�en (Tilsit, Ragnit) nach: BEUTLER, BOEK, BOEKIN, EISENACK, FROESE, GERHARDTIN, GOLDAP, GOLDAPP, KILLUWAITIS, KILLUWAICZE, KREBSZTEKYS, KREBSZTEKIES, LEHNST, LEIST, LILIENTAL, NAUJEK, ROSE, SCHIPPER, SCHOEPPER, SCHULTZ, SIERING(IN), S�RING(IN), WICHT, WIESE, WILLUHN, WILLUN, WILUNYTE

Dauersuche in Schlesien (Breslau, Nei�e) nach: ALDER, ARTELT, BECKER, BIRKE, CHYLLE, DECKER, DOWERG, DORWERK, DOWERKEN, FUCHS, GELLRICH, HALLER, HELLER, KUSCHE, KUTSCH, KUTSCHE, LANGER, LEDER, MILDE, M�LLER, PRAUSER, SCHWARZER, TEICHMANN

Hallo Astrid,

eine Todeserklärung wurde nur ausgestellt auf Antrag eines
nahen Verwandten. Dieser Antrag mußte gestellt werden bei
dem für den Antragsteller zuständigen Amtsgericht.

Viele Angehörige haben es jahrelang nicht übers Herz gebracht,
einen lieben Ehemann, Sohn, Bruder o.ä. für tot erklären zu
lassen. Aber nur durch eine Todeserklärung war es möglich,
Witwenrente zu bekommen, den Vermißten zu beerben usw.
Meine Großmutter hat im Jahr 1953 ihren seit Anfang 1945
vermißten Sohn für tot erklären lassen. Als Zeitpunkt des
Todes wurde vom Gericht der 31. Dezember 1945 festgestellt.

In dem Beschluß des Amtsgerichts heißt es:
"Nach Belehrung hat sie den Antrag auf Ermittlungen über den
Zeitpunkt des Todes nicht gestellt."
"Das Aufgebot ist in der Verschollenheitsliste Nr. ... vom ...
Inserat ... und durch Aushang an der Gerichtstafel veröffentlicht.
Von dem Leben des Verschollenen ist vor dem Erlaß des Beschlusses
keine Nachricht bei dem erkennenden Gericht eingegangen."

Viele Grüße von Ingeborg Thaufelder geb. TZSCHOPPE