Führung der Kirchenbücher

Da hab ich doch in einem Taufbuch von 1776 aus Wewelsfleth eine Abschrift
eines k�niglichen Patentes von Christian VII entdeckt, in dem er die Abschrift
der Tauf- Copulations- und Todten-Register fordert, mit genauen Anweisungen,
wie es zu geschehen habe.
Ist jemand an dem Text interessiert?
Peter (Andersen)

Hallo Peter,
der Text interessiert mich, wie kann er expediert werden?
Kopie? Oder gleich in der Liste ver�ffentlichen?

MfG
Michael
(forscht um/in L�beck, Ratekau, Zarpen, Curau, Travem�nde
nach Kohlhaas, Green, Ruge, Ehlers, Henck, Beutien, Muus,
Hildebrandt, Richertz, Dunkelgod, Hartz, Kruse, Krahn/Gran,
Nau, K�ster, Eggers, Spethmann, Sager, Horstmann.)

Da hab ich doch in einem Taufbuch von 1776 aus Wewelsfleth eine Abschrift
eines k�niglichen Patentes von Christian VII entdeckt, in dem er die

Abschrift

der Tauf- Copulations- und Todten-Register fordert, mit genauen

Anweisungen,

Hallo Peter,
das ist doch sicher f�r viele interessant. Bitte in der Liste
ver�ffentlichen.
Herzliche Gr��e
Hella Vetter

Insinuatum den 1. Mars 1776
Christian der Siebende
Hochedler, wohlehrw. und Hochgelehrter
Lieber and�chtiger und getreuer !
Um den Nachtheil zu verhindern, der aus einem zuf�lligen g�ntzl. Verlust der
Kirchen-B�cher einer Parachie in Erbschafts-F�llen und sonst entstehen
k�nnte, haben Wir resolviret, da� die Tauf-Copulations und Todten-Register k�nftig
Viertelj�hrig abgeschrieben und attestiret und das solchergestalt zu
verfertigende Duplicat an einem besonderen Orte aufbewahret werden solle.
Es ist demnach Unser Wille:
1. Da� in gedachtem Duplicat die Confitenten, Verlobten und Confirmierten
weggela�en, und nur die Gebohrnen, Copulirten und Verstorbenen darin
aufgef�hret werden m�gen.
2. Da� das Abschreiben nur, resp: mit den Jahren 1763, 1769 und 1772, als in
welchen das Schema, wornach die Register eingerichtet werden m��en, in dem
Uns allezeit zust�ndig gewesenen, dem vorhin gemeinschaftl. und vormals
Gro�f�rstl Antheil des Herzogthums Holstein vorgeschrieben worden, anfangen k�nne.
3. Da� zu diesem Abschreiben ein eigenes Buch von geh�rig gro�em Format, auf
Kosten des Kirchen-Clerarii oder der Gemeine, einzubinden, und f�r die
Getauften, Copulirten und Verstorbenen in 3 Theile abzutheilen, durchzuziehen, von
denKirchen-Visitatoribus zu besiegeln, und von den Pastoribus die
Richtigkeit der Abschrift, entweder j�hrlich oder quartatiter sub fide pastorati zu
attestiren sey.
4. Da� das Abschreiben dem K�ster oder einem Schulmeister gegen 2 � a Bogen
aus dem Kirchen-Clerario aufgetragen und daf�r gesehen werden solle, da� es
leserlich und besonders die Namen deutlich geschrieben werden.
5. Da� die Abschriften in geh�riger Entfernung von dem ordentl.
Kirchen-Registern, entweder in der Kirche, oder bey den Probsteyen, wenn diese nicht zu
weit abgelegen, oder bey dem rechnungsf�hrenden Kirchen-Juraten sorgf�ltig und
an keinem feuchten Orte verwahrt werden m�ssen, und
6. da� die Ertheilung glaubw�rdiger Zeugnisse aus den Registern, wenn solche
verlangt werden, von den geh�rigen Predigern, KEINES WEGES ABER VON DENEN;
WELCHE DIE B�CHER ABSCHREIBEN ODER AUFBEWAHREN, gegen die gew�hnliche Geb�hr
geschehen solle.
Wir geben demnach diesen Unsern Willen auf um solcher halben das erforderl.
zu verf�gen und zu veranstalten, auch bey den jedesmaligen
Kirchen-Visitationen dar�ber zu halten, zu erkennen, und verbleiben Euch in K�nigl. Gnade
gewogen.
Gegeben Gl�ckstadt den 15 Febr. 1776
Wolters, Mecklenburg

(habe auch die Fehler mit abgeschrioeben)
Gru� Peter

Insinuatum den 1. Mars 1776
Christian der Siebende
Hochedler, wohlehrw. und Hochgelehrter
Lieber and�chtiger und getreuer !
Um den Nachtheil zu verhindern, der aus einem zuf�lligen g�ntzl. Verlust der
Kirchen-B�cher einer Parachie in Erbschafts-F�llen und sonst entstehen
k�nnte, haben Wir resolviret, da� die Tauf-Copulations und Todten-Register k�nftig
Viertelj�hrig abgeschrieben und attestiret und das solchergestalt zu
verfertigende Duplicat an einem besonderen Orte aufbewahret werden solle.
Es ist demnach Unser Wille:
1. Da� in gedachtem Duplicat die Confitenten, Verlobten und Confirmierten
weggela�en, und nur die Gebohrnen, Copulirten und Verstorbenen darin
aufgef�hret werden m�gen.
2. Da� das Abschreiben nur, resp: mit den Jahren 1763, 1769 und 1772, als in
welchen das Schema, wornach die Register eingerichtet werden m��en, in dem
Uns allezeit zust�ndig gewesenen, dem vorhin gemeinschaftl. und vormals
Gro�f�rstl Antheil des Herzogthums Holstein vorgeschrieben worden, anfangen k�nne.
3. Da� zu diesem Abschreiben ein eigenes Buch von geh�rig gro�em Format, auf
Kosten des Kirchen-Clerarii oder der Gemeine, einzubinden, und f�r die
Getauften, Copulirten und Verstorbenen in 3 Theile abzutheilen, durchzuziehen, von
denKirchen-Visitatoribus zu besiegeln, und von den Pastoribus die
Richtigkeit der Abschrift, entweder j�hrlich oder quartatiter sub fide pastorati zu
attestiren sey.
4. Da� das Abschreiben dem K�ster oder einem Schulmeister gegen 2 � a Bogen
aus dem Kirchen-Clerario aufgetragen und daf�r gesehen werden solle, da� es
leserlich und besonders die Namen deutlich geschrieben werden.
5. Da� die Abschriften in geh�riger Entfernung von dem ordentl.
Kirchen-Registern, entweder in der Kirche, oder bey den Probsteyen, wenn diese nicht zu
weit abgelegen, oder bey dem rechnungsf�hrenden Kirchen-Juraten sorgf�ltig und
an keinem feuchten Orte verwahrt werden m�ssen, und
6. da� die Ertheilung glaubw�rdiger Zeugnisse aus den Registern, wenn solche
verlangt werden, von den geh�rigen Predigern, KEINES WEGES ABER VON DENEN;
WELCHE DIE B�CHER ABSCHREIBEN ODER AUFBEWAHREN, gegen die gew�hnliche Geb�hr
geschehen solle.
Wir geben demnach diesen Unsern Willen auf um solcher halben das erforderl.
zu verf�gen und zu veranstalten, auch bey den jedesmaligen
Kirchen-Visitationen dar�ber zu halten, zu erkennen, und verbleiben Euch in K�nigl. Gnade
gewogen.
Gegeben Gl�ckstadt den 15 Febr. 1776
Wolters, Mecklenburg

(Habe auch die Fehler mit abgeschrieben)

Moin Hella, habe es leider schon mehrfach erlebt, da� sich jemand dar�ber
mokierte, wenn
"inreressante" Funde in der Liste erschienen. Ich schicke daher nur noch an
wirklich interessierte Mitstreiter meine Funde.
Gru� Peter

Hallo Peter,

Das interessiert mich sehr !
Ich haette gern eine Abschrift

Mit freundlichen Gruessen

Falk Liebezeit
Diepholz

Pandersen@gmx.de schrieb: