Ich weiß das es viel verlangt ist aber für mich ist das Dokument teilweise sehr unübersichtlich.
Es wäre eine große Hilfe und würde gute Einblicke in die Hintergründe geben.
es w�re besser, wenn du schon mal
ein bisschen angefangen h�ttest.
Ich kann das auch sehr schlecht lesen:
F�r eine Proclamation werden 8 mg?
bezahlt. Die Geb�hr f�r eine Copulation
in der Kirche oder in der Pfarr Wohnung
...... in dem Hochzeitshause aber
Zu Erd? an den .... entrichtet.
Laut der Verordnung vom 7.Mai 1772?
und 27. Jun 1779 ......
nach folgender Abschrift bey
Copulation................
ausgehend von Deinem Text, liebe Eva, lese ich Folgendes (wobei die W�hrunsgeinheit "Erd" noch zu kl�ren w�re (evtl Gr?):
zeilengetreu:
F�r eine Proclamation werden 8 mg bezahlt.
Die Geb�hr f�r eine Copulation in der Kirche
oder in der Pfarr Wohnung ist 1 Erd, in dem
Hochzeitshause aber 2 Erd. F�r Dienstgr...? wer
den 7 mg entrichtet.
Laut der Verordnung vom 2ten Jan. 1772 und 27 ten Jun 1779, werden
nach folgender Vorschrift bey Copulationen die Beitr�ge
zur Unterst�tzung des Landhebammen Fonds geliefert.
Wer hilft weiter?
Allen Mit-PAF-ern noch frohe Festtage und ein gutes, gesundes neues Jahr 2013.
Kommt das aus dem Lippischen, nur da sind mir bisher Hoppenploecker begegnet ?
Fuer eine Proclamation werden 8 mg bezahlt
Die Gebuehr fuer eine Copulation in der Kirche
oder in der Pfarrwohnung ist 1 rd, in dem
Hochzeitshause aber 2 rd. Fuer Dimissiorale werden 17 g entrichtet
Laut der Verordnung vom 7ten Jan. 1772 und 27ten JUn 1779 werden
nach folgender Nachricht bey Copulation die Betraege
zur Unterstuetzung des Landhebammen-Fonds geliefert
1) von jedem adelichen oder herrschaftl. Bedienten bis aus ei-
nen Titular-Rath eischliesslich 1 rd
2) von allen andern geist- und weltl. Bedienten 24 g
3) von jedem geist- und weltlichen Unterbedienten
4) von einem BuergerMeister und Secretair in Staedten, Flecken pp.
5) von einem Kaufmann und angesehenen Buerger in Staedten und Flecken
6) von Professionisten und anderen Buergern mittlerer Gattung
7) von Kaufleuten, Buergern und Handwerkern in Staedten und Flecken
8) von Kaufleuten auf dem Land
9) von AmtsMeyern
10) von VollMeyern
11) von HalbMeyern, Gross-, Mittel- und Klein Koettern
12) von Strassenkoettern, Hoppenploeckern, Einliegern
Kommt das aus dem Lippischen, nur da sind mir bisher Hoppenploecker begegnet ?
Fuer eine Proclamation werden 8 mg bezahlt
Die Gebuehr fuer eine Copulation in der Kirche
oder in der Pfarrwohnung ist 1 rd, in dem
Hochzeitshause aber 2 rd. Fuer Dimissiorale werden 17 g entrichtet
Laut der Verordnung vom 7ten Jan. 1772 und 27ten JUn 1779 werden
nach folgender Nachricht bey Copulation die Betraege
zur Unterstuetzung des Landhebammen-Fonds geliefert
1) von jedem adelichen oder herrschaftl. Bedienten bis aus ei-
nen Titular-Rath eischliesslich 1 rd
2) von allen andern geist- und weltl. Bedienten 24 g
3) von jedem geist- und weltlichen Unterbedienten
4) von einem BuergerMeister und Secretair in Staedten, Flecken pp.
5) von einem Kaufmann und angesehenen Buerger in Staedten und Flecken
6) von Professionisten und anderen Buergern mittlerer Gattung
7) von Kaufleuten, Buergern und Handwerkern in Staedten und Flecken
8) von Kaufleuten auf dem Land
9) von AmtsMeyern
10) von VollMeyern
11) von HalbMeyern, Gross-, Mittel- und Klein Koettern
12) von Strassenkoettern, Hoppenploeckern, Einliegern
Gruss aus Diepholz
Falk Liebezeit
-----Urspr�ngliche Nachricht----- From: Ralf Lehmeier
Sent: Monday, December 24, 2012 2:08 PM
To: PAF-User
Subject: [PAF+AQ-User] Frohe Weihnachten und ein Bitte.
Hallo und Frohe Weihnachten.
Erst einmal das wichtigste:
Frohe Weihnachten!
Nun meine Bitte.
Ich habe ein Dokument indem es anscheinend �ber Geb�hren zur Heirat geht.
Ich wei� das es viel verlangt ist aber f�r mich ist das Dokument
teilweise sehr un�bersichtlich.
Es w�re eine gro�e Hilfe und w�rde gute Einblicke in die Hintergr�nde geben.
MfG R.Lehmeier
Danke - das ist eine gro�e Hilfe.
Jetzt mu� ich nur noch herausfinden was mit den verschiedenen Preisen wie z.B. 8mg 1 ( E ) rd oder 17g gemeint ist. Leider sind die Preise f�r die einzelnen Kategorien ja nicht mehr lesbar.
Auch was die anderen Bezeichnungen wie Dimissiorale, Titular-Rath, Professionisten bedeuten ist leider nicht so leicht herauszufinden.
Was die verschiedenen Meyer und -k�tter angeht so handelt es sich wahrscheinlich um die Gr��en der Besitze.
Woher kommt der Text - war Lippe-Detmold (LIP) nicht zutreffend ?
In anderen Gegenden habe ich noch keine Hoppenploecker gefunden.
Ein Dimissiorale ist die Gebuehr fuer Ausnahme von einer kirchlichen Verordnung,
vor allem wegen zu enger Verwandtschaft unter Brautleuten - dass die
Ehe nichr erlaubt wurde, habe ich bisher nicht gefunden.
Was ein rd (rikes daler) damals wert war, muesstest Du am besten in
einer zeitgenoessischen Amtsrechnung in Deinem Stadt-, Kreis- oder Staatsarchiv
ergruenden.
Ein Titular-Rat war ein Rat, der nur den Titel, aber nicht den entsprechenden Posten
dazu hatte.
Die Amts-. Voll-, Halb-Meier und Koetter waren eigentlich nur Steuerstufen.
Vielleicht kann noch jemand nach der allgemeinen Weihnachts-/Jahreswechsels-Laehmung beitragen.