Friedhof Stapel / Elbe V

Guten Abend,

das sind wohl die letzten der ältesten Grabsteine.

Friedrich Windolp Stapel

*5.10.1845 +24.7.1923

Elisabeth Windolpf geb. Schulz Stapel ( Ef.)

*4.11.1851 +8.6.1922

Maria Vermehren geb. Haardieck Stapel

*26.2.1844 +23.2.1912

Luise Haardieck geb. Daetz Stapel

*2.6.1827 +19.10.1901

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Puffahrt

Hallo an alle Listenmitglieder,

mit Interesse las ich die Friedhofsaufzeichnungen von Stapel, die Herr
Puffahrt uns mitteilte. Daraus ergab sich für mich die Frage, inwieweit ich
solche Friedhofsaufzeichnungen veröffentlichen dürfte (Sterbedatum der
Person > 50 Jahre?) und ob es Internet-Seiten gibt, die sich um die
systematische Erfassung von Friedhöfen kümmern.
Ich bin für jeden Hinweis in dieser Sache dankbar.
Freundliche Grüße,

Katrin Dürwald

Hallo Katrin Dürwald,
bei Genwiki gab es vor zwei Jahren einmal eine Initiative
bezüglich systematische Erfassung von Friedhöfen
und ihre zugehörige Literatur.
Frag mal mach bei:

Marie-Luise Carl (ML-Carl@t-online.de)

Grüße

Krafft-Aretin

Hallo Katrin,
melde dich mal bei Uwe Schaerff
mail:Uwe.Schaerff@t-online.de
da bist du genau richtig

Gruß
Ingrid (Rohde)

"Krafft-Aretin Eggert" <mailto:eggert@bau-arche.de> schrieb:

Hallo Ingrid,

Geg mal auf die Mausseite und guck Dir die Friedhöfe an

Gruß
Bernd

Hallo Katrin,

die Sache klappt nur, wenn Du folgendes bedenkst.

gehst Du auf den Friedhof und machst Bilder von den einzelnen Gräbern. Diese
kannst Du einstellen, denn so ein Grabstein ist öffentlich und für jeden
einsehbar. Um ganz sicher zu gehen, dass nicht jeder Zugriff hat, vergib an
Intressenten ein Passwort.

Mit dem Abschreiben der Daten von Grabsteinen und der Weitergabe im Netz
verstößt man gegen den Datenschutz. Auch, wenn Personen schon Dreißig Jahre
und länger verstorben sind, gibt es immer einen Angehörigen, der dass nicht
möchte. Wie in meinem Fall.

Vielleichts hilfts.

MfG

Petra Burbach

Hallo Petra,
Mit Interesse habe ich Deine Mail an Katrin, in Bezug auf den
Datenschutz, gelesen.
Aber ich glaube, ich habe grad ein Brett vor dem Kopf: Ich darf Grabsteine
fotografieren und ins Netz stellen, jedoch nicht die Daten abschreiben
und diese dann
ins Netz stellen! Ersteres verstößt nicht gegen den Datenschutz, da
Grabsteine öffentlich sind!,
obwohl da ja auch Daten draufstehen!? Das heißt, ich dürfte die "Daten
nur mit Grabstein"
ins Netz stellen? Verstehe ich das richtig??

Mit lieben Grüßen
Doris Aster

Petra Burbach schrieb:

Hallo,
vielleicht hilft ein Artikel, der unter http://www2.genealogy.net/vereine/ArGeWe/datenschutz.htm im Internet steht.

Auszugsweise steht dort:

"Genealogie und Datenschutz
Schreiben der Landesdatenschutzbeauftragten NRW Az. 1148/02 [...]

...Beispielsweise erheben sich keine Bedenken dagegen, dass Sie Hauptlebensdaten Verstorbener (etwa Namen, Geburts-, Eheschließungs- und Sterbedaten), die Sie aus Zeitungsanzeigen, Grabinschriften, Veröffentlichungen in Amtsblättern, Stadtanzeigern, kirchlichen Gemeindebriefen etc. erhoben haben, veröffentlichen und als Ergebnis Ihrer genealogischen Forschung ins Internet stellen. [...]."

Vielleicht hilft dieser Beitrag ein wenig.

Grüße

Hannes Meyer

Herzlichen Dank für den Tipp!!!

Liebe Grüße
Doris Aster

Hannes Meyer schrieb: