Hallo Manfred, hallo Liste,
eine Kleinigkeit hat sich im Laufe des Tages noch ergeben. Über Klaus
Friedrichs erfuhr ich, dass die Sterbedaten generell im Standesamt des
Geburtsortes gemeldet werden auch wenn die betroffene und gesuchte Person
weit weg, zum Beispiel in Hamburg, gelebt hat.
Damit hatte er Recht.
Es gab dann aber doch noch ein Hindernis. Nämlich die zeitliche Grenze von
110 Jahren bei deren Überschreitung automatisch das dann zuständige Staats-
oder Stadtarchiv ins Spiel kommt. In meinem Fall war das Jahr 1894
entscheidend. Die Grenze der 110 Jahre war überschritten. Damit geht die
Zuständigkeit dann automatisch in Richtung Archiv über.
Gruß Horst