FRELS in Süd(er)bollenhagen

Guten Abend Listenmitglieder,

nach langer Ahnenforschungspause wende ich mich mit einer Frage an diese Liste. Im Handels- und Gewerbe-Adressbuch der Provinz Hannover, des Grossherzogthums Oldenburg und des Freistaats Bremen, 1898 steht ein FRELS, F Chausseew. der mit viel Glück mein Spitzenahn sein könnte. Im folgenden Buch 1900 ist er nicht mehr eingetragen worden. So könnte ich davon ausgehen, dass er 1900 nicht mehr gelebt hat, denn er wäre 1898 schon nach meiner Schätzung 75 Jahre alt. Wo muss ich ansetzen, um seine Sterbeurkunde vom Standesamt zu bekommen. Ist es Jade oder doch Oldenburg?

Vielen Dank mailt

Corinna (Tomforde)

Hallo Frau Tomforde.

  die aktuellen Weiterführungsfristen der regionalen Standesämter

  sind im Personenstandsgesetz geregelt. Danach müssen Gemeinden

  die Geburtenregister 110 Jahre, die Sterberegister 30 Jahre
aufbewahren.

  Die älteren Register werden dann zentral z.B. in den zuständigen
Staatsarchiven

  verwaltet und könnten dort eingesehen werden ( sind dann im Prinzip
öffentlich).

  Das dürfte in Ihrem Fall wohl das Staatsarchiv Oldenburg sein. Die
Information

  kann aber sicherlich durch einen Anruf beim zuständigen Standesamt
genau

  geklärt werden.

  Viel Erfolg bei der weiteren Familienforschung !

            Christina Lamping