Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Ich bin über den Begriff "freies Wigbold" gestolpert, weiß aber nicht, was damit gemeint
ist. Ich habe mittlerweile fast überall nachgesehen, finde aber kene Definition oder Beschreibung. Über die
Lektüre von Internetseiten (www.nrw-geschichte.de) vermute ich nun, das es sich wohl um eine Art Siedlung mit
bestimmten Rechten handeln muss, aber sicher bin ich mir nicht.
Kann mir da jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus
Oliver
Hallo, Herr Soddemann,
hier ein Auszug dazu aus einer Mail von
Dr. L. Sch�tte:
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Die Aufteilung von Hofesland (in "woerden") und wurde zwischen 1200 und 1250
im Muensterland als Anstoss fuer die Entstehung
von Staedten wie Beckum, Warendorf, Telgte,
Coesfeld, Bocholt usw. durch die Bischoefe
bewusst und gezielt vorgenommen. Das neu
entstehenden Besitzrecht (freie Erbleihe) wurde
"Weichbild" genannt. Manche Orte, die sich (ohne
bischoeflich- landesherrliche Foerderung) nicht zu
wirklichen Staedten entwickelten, heissen im
Muensterland zum Teil bis heute noch "Wigbold".
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Gru�
Eva Holtkamp :-))