Freies Mannlehen / Zinslehen

Hallo liebe Ahnenforscher,

ich habe �fters schon die Begriffe "freies Mannlehen" und "Zinslehen" gelesen. Was versteht unter "freies Mannlehen" und "Zinslehen" und worin liegt dort der Unterschied?

Viele Gr��e
Martin Sill

s.martin@berlin.de schrieb:

Hallo liebe Ahnenforscher,

ich habe �fters schon die Begriffe "freies Mannlehen" und "Zinslehen"
gelesen. Was versteht unter "freies Mannlehen" und "Zinslehen" und worin
liegt dort der Unterschied?

Vereinfacht ausgedr�ckt: das Mannlehen ist an m�nnliche Erben gebunden;
ist kein m�nnlicher Erbe vorhanden, f�llt das Lehen an den Lehengeber
zur�ck. Zinslehen ist ein urspr�nglich mit Naturalabgaben verliehenes Lehen,
das auf Geldabgaben (Zins) umgewandelt ist.
Genaueres l�sst sich allerdings nur mit genauen Belegstellen sagen.

Gruss
Konrad M�lbert

Hallo an Konrad M�lbert, nach Berlin und in die Runde

Lieber Herr M�lbert, dar ich etwas verbessern.

Mannlehn hei�t im Lehnrecht 1) ein von einer Mannsperson zuerst erworbenes
Lehen; 2) ein blo� Mannspersonen verliehenes Lehen; 3) ein lehen, das jemand
ohne R�cksicht auf das Geschlecht verliehen ist, und dies ist im Lehnrecht die
gew�hnlichere Bedeutung, indem die Worte Mann, Mannschaft, Mannlehn, Vermannen
auch mit der Eigenschaft eines Weiberlehens vereinbar sind, und Mann einen
Menschen bedeutet er mag m�nnlichen oder weiblichen Geschlechts sein. J. M.
Hoscher bezweifelt ob die Worte Mannlehen, rechtes Lehen, rechtes Mannlehen doe
notwendige Beedeutung haben, da� nur M�nner zur Lehnfolge kommen. �ber die
�lteste Beutung des Wortes Mannlehen in Westfalen, siehe Magazin f�r Westfalen
1797 1. Band Nr 4, 11. Band Nr 4 (Quelle: Johann Christian Hellbach, Lehnrecht,
Leipzig 1803)

Freilehn: un uneigentliches Lehn, dessen Besitz mit keinen Dienstleistungen,
Frondienst, Naturalabgaben verbunden ist.(Quelle wie oben)

Zinslehn, ein Lehen, das zinsbar ist, auch Zin�bar Lehn, Lehnacker, censuale,
pensionarum, ein uneigentliches Lehen, von dem statt der Lehndienste, wie
Fronfuhren, Schneiden in der Ernte u.�. Zinsen und Gef�lle allj�hrlich zu
entrichten sind. es sind meist Erblehn.(Quelle wie oben)

Die Belastungen waren unterschiedlich, Zinstermine waren jeweils Walburgis, also
30.April oder Michaelis (Ende September), wenn Naturalabgaben f�llig waren so
mu�ten diese an unterschiedlichen Tagen gezinst werden. Z.B. zu Fastnacht 2
H�hner, 2 K�se zu Weihnachten, 2 1/2 Schock Eier zu Ostern, 2 K�se zu Pfingsten
; und so weiter. (Quelle: Das H�userbuch der Stadt Coburg Band 2 Seite 82,
Staatsarchiv Coburg GA VI II 39 fol. 34; Staatsarchiv Coburg LReg 5095)

Ich hoffe ich konnte helfen, Lehenrecht ist aus heutiger Sicht eine etwas
schwierige Sache, da hilft nur das Studium der Originalakten. �brigens die
Belastungen, die nach nicht nur auf b�uerlichen Grundst�cken, sondern auch
auf Grundst�cken in den St�dten ruhten konnten ab 1854, 1855 durch Geldzahlungen
an den Leheneigent�mer abgel�st werden.

Viele Gr��e aus Coburg

Helmut Wolter

Konrad Muelbert schrieb:

s.martin@berlin.de schrieb:
> Hallo liebe Ahnenforscher,
>
> ich habe �fters schon die Begriffe "freies Mannlehen" und "Zinslehen"
> gelesen. Was versteht unter "freies Mannlehen" und "Zinslehen" und worin
> liegt dort der Unterschied?

Vereinfacht ausgedr�ckt: das Mannlehen ist an m�nnliche Erben gebunden;
ist kein m�nnlicher Erbe vorhanden, f�llt das Lehen an den Lehengeber
zur�ck. Zinslehen ist ein urspr�nglich mit Naturalabgaben verliehenes Lehen,
das auf Geldabgaben (Zins) umgewandelt ist.
Genaueres l�sst sich allerdings nur mit genauen Belegstellen sagen.

< Gruss> Konrad M�lbert

Ich forsche schon ein paar Jahren die Familie Schott von Schottenstein.
Habe eine Verbindung mit einen "Descendent" dieses ausgestorbenes
Geschlecht, der mir schon sehr viele Informationen schickte. Von diesen
Informationen lege ich die folgenden Quelle bei.

Die Schott'sche Familie war fuer mehrere Generazionen in Coburgischen Raum
bekannt, so wie in Thuringen, Sachsen, Wurzburg, und Wurttemberg. Meine
Interesse, jetzt, liegt mit die verschiedenen Sch.v.Sch. in der Coburg
Gegend und ich moechte gern die Informationen ergaenzen. Ich kenn mich aber
nicht gut aus mit die Coburgische Geschichte und Die geografie.

Kann mir jemand bitte einige Fragen antworten ueber diese Quellen?

1705 Februar 06
Sabine Sophie von Schott geb. v. Erffa verkauft an ihren Sohn Johann
Heinrich Schott von Schottenstein das Gut Trenndorf
Quelle: StaCo Urk. LA G 272

WO LIEGT TRENNDORF. ICH KANN ES NICHT FINDEN.

1709 Juli 02
Erkenntnis des Erzbischoff Lothart Franz von Moring in strittigem G�terkauf
Sachen �ber das Gut zu Trenndorf zwischen dem Rate zu Kronach und Johann
Heinrich Schott zu Schottenstein.
Quelle: StaCo Urk LA G 275

WIE KONNTE EIN GUTERKAUF ZWISCHEN MUTTER UND SOHN "STRITTIG" SEIN?

1724 ist Hans Heinrich Schott auf seinem Gute, die Neuburg bey Coburg, von
seinem Bediensteten ermordet worden. Seine Halbbr�der waren Hans Wilhelm und
Hans Georg Adam (1693) Das Gut Neuburg soll wegen zu Schuld gebrachter
Felonie eingezogen, und alle Familien Acten vonb der Coburgischen Regierung
weggenommen worden sein. Die Effecten und Skripturen des erschlagenen Johann
Heinrich v. Sch. seyen zu Neuhaus, einem Coburg S�chsischen Amte befindlich,
des Johann H. Schott Inventerium aber zu Coburg. Beilage no 15 und 16.
Schott S.109

ICH KANN DIESE NEUBURG AUCH NICHT FINDEN. ICH WUNDER AUCH WAS EINE "ZU
SCHULD GEBRACHTER FELONIE" BEDEUTET. WEISS JEMAND ETWAS DAVON?

1720 - 1731
Kammeracta, betr. Abfindung mit den Erben und Creditoren des entleibten
Johann Heinrich v. Schott zu Neuburg bei Lindenberg
Quelle: StaCo LA G 471

1711 - 1787
Den Fechtmeister Schott zu Coburg betr.
Quelle: StaCo LA E 1505

WAS BEDEUTET "betr."

StaCo Gotha Geh. Sta e3 XVIII b Nr.8 1724 - 1725
Personalia des Heinrich Christian Schott Fechtmeister zu Coburg

WAS IST "personalia".

Ich bin sehr dankbar fuer jede Hilfe. Muss halt noch mehr Deutsch lernen.

Best wishes from Canada
Elsa Kahler

Kann mir jemand bitte einige Fragen antworten ueber diese Quellen?

Erkenntnis des Erzbischoff Lothart Franz von Moring in strittigem

G�terkauf

Sachen �ber das Gut zu Trenndorf zwischen dem Rate zu Kronach und Johann
Heinrich Schott zu Schottenstein.
WIE KONNTE EIN GUTERKAUF ZWISCHEN MUTTER UND SOHN "STRITTIG" SEIN?

Da kann es viele Gr�nde geben. Der Streit besteht ja offenbar nicht zwischen
Mutter und Sohn, sondern zwischen dem Rat zu Kronach und dem neuen
Eigent�mer. Vielleicht hatte der Rat irgendwelche Rechte auf das Gut, die
nicht beachtet wurden?

...Das Gut Neuburg soll wegen zu Schuld gebrachter
Felonie eingezogen, und alle Familien Acten vonb der Coburgischen

Regierung

weggenommen worden sein.
... ICH WUNDER AUCH WAS EINE "ZU
SCHULD GEBRACHTER FELONIE" BEDEUTET. WEISS JEMAND ETWAS DAVON?

"Felonie" bedeutet: Treuebruch, Verrat.

WAS BEDEUTET "betr."

Abk�rzung f�r "betreffend"

Personalia des Heinrich Christian Schott Fechtmeister zu Coburg
WAS IST "personalia".

Angaben oder Unterlagen zur Person

Sch�ne Gr��e
Karl

Hallo Liste,
sehr interessante Ausf�hrungen zum Lehensrecht, aber auch zu anderen Fragen
der Rechtsverh�ltnisse und Herrschaftsverh�ltnisse im Fr�nkischen Lande
bieten die Aufs�tze von Martin Winter, die unter
http://artefax.de/geschichte
zu finden sind.

Gesegnete Passions- und Ostertage
Karl Feders chmidt