Lieber Tobias,
das sind ja sehr interessant, hatte erst gedacht, dass es da es einen Hinweis zu Franz von Meschede in Rüthen gibt:
Georg, der 1607 starb, hatte unter seinen Vorfahren die Wappenkombination Meschede, Kleinschmidt, Tulen und Penninck
Zu Erinnerung, 1626 starb in Rüthen Agnes Kleinschmidt, die Frau von Meschede, von der wir ja annehmen, dass sie mit Franz zu Rüthen verheiratet war bzw.1626 in Rüthen einbürgerte. Die Anmerkungen von Herrn Sommer vom Stadtarchiv Rüthen zu Heirat und Einbürgerung hänge ich unten an.
Ich vermute, dass bei allen unten genannten das Wappen der Ehefrau mitgenannt ist: Bei Gerwin passt das, seine Frau war eine Penning, bei Franz d. Ä. , seine Frau war eine v. Elverfeld, Georg müsste demnach mit einer Kleinschmidt verheiratet gewesen sein und Heinrich wohl eine Rammen.
Denn alle drei haben eine Wappenkombination gemeinsam: Penning und Tulen. Laut Heidenreich: Warburger ST lebten Eheleute Heinrich Pennick, Bürgermeister zu Brilon, mit Elisabeth v. Thülen verheiratet. Sie sind 1475-1524 urkundlich erwähnt.
Also müssen alle drei Brüder sein und Söhne des Gerwin von Meschede und seine Frau NN Penning , T.d. Heinrich Penning und der Elisabeth Tülen sein. Dann hätte Gerwin die Söhne
1. Franz d. Ä- & NN v. Elverfeld
2. Georg & NN Kleinschmidt und
3. Heinrich & NN Rammen
Und jetzt haben wir wieder die Auswahl: Georg wegen der Kleinschmidt-Heirat vielleicht weniger, aber Franz oder Heinrich könnten passen.
Und nun zu Herrn Sommer:
"Sehr geehrter Herr Stupp,
Jungmann hat alle (!!) ihm verfügbaren Hinweise aus den städt. Archivakten über Bürgeraufnahmen zu den jeweiligen Personen verzeichnet. Die Aufzeichnungsüberlieferungen der Stadtkämmerer zu den Bürgeraufnahmen („Bürgerbücher“ gibt es für Rüthen nicht) sind allerdings auch lückenhaft. Eine Bürgeraufnahme des Franz von Meschede kann übrigens nur dann stattgefunden haben, wenn er nicht (!) der Sohn eines Rüthener Bürgers war, vorher nur „Beiwohner“ (=Mieter) in Rüthen war oder, was zumeist der Fall bei Bürgeraufnahmen war, von auswärts kam. Die Bürgeraufnahme einer Frau geschah vorwiegend im Zusammenhang mit ihrer Verheiratung mit einem Rüthener Bürger, wenn sie vorher keine Bürgerstochter (Beiwohnerin, Dienstmagd etc.) war oder (vorwiegend) von auswärts stammte. Da (ein) Franz von Meschede bereits 1606 geheiratet hat, könnte es sich 1623 um seine 2. Ehe handeln, insofern die Ehemänner von 1606 u. 1623 identisch sind. Hier bleiben zahlreiche Fragen offen, die aus den Rüthener Quellen wohl nicht beantwortet werden können. ...
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei.
Mit freundlichen Grüßen
F. Sommer
(Stadtarchivar)"
Gruß
Frank