Hallo Listenleser,
am 21.11.1806 heiratet Peter Matthies BRANDT als "lediger Knecht jetzt zu
Wichmannsdorf" Sophia Elisabeth BOCKHOLT zu Wichmannsdorf.
In der Volksz�hlungsliste von 1819 wird angegeben. dass Peter Brandt in
Neubukow geboren ist und seit 12 3/4 Jahren in Wichmannsdorf lebt, demnach
w�re er erst kurz vor seiner Hochzeit nach Wichmannsdorf gekommen. Sp�ter
bei der Geburt der Kinder wird er mal als Kuhhirte, Tagel�hner und
Arbeitsmann bezeichnet.
MEINE FRAGE: Wie konnte er als Ausw�rtiger nachweisen, dass er unverheiratet
war? Mu�te er �berhaupt zur Heirat Papiere vorlegen, oder nur die (m�ndliche
??) Erlaubnis des Gutsherrn und eine Wohnung, 1806 war er ja wohl leibeigen.
Wahrscheinlich konnte er doch weder lesen noch schreiben und besa� keinerlei
Papiere.
Konnte er als Knecht oder Tagel�hner legal von Neubukow nach Kl�tz kommen,
oder ist es m�glich, dass er pers�nlich frei war.
Gibt es Fachliteratur zu meinen Fragen? Oder gar kundige Listenleser?
Gr��e aus Osnabr�ck
Almut V�lker
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